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Ellerau hat eine neue Verwaltung. Chef bleibt Bürgermeister Ralf Martens

Ralf Martens. Der Bürgermeister wird von der Gemeindevertretung gewählt

Die Verwaltung setzt in erster Linie die Beschlüsse der Politik (Selbstverwaltung) um. Verwaltung hilft dem Bürgermeister und den Gemeindevertretern bei der Entscheidungsfindung. Sie klärt offene Fragen, liefert Fachwissen.

Die Verwaltung kann eigene Vorschläge machen

Der Bürgermeister ist Aushängeschild der Gemeinde und Ansprechpartner in und außerhalb Elleraus. Seit 2018 ist Ralf Martens (BVE) mit 10 Stimmen des BVE, 5 Stimmen der CDU und 5 Stimmen der SPD in Ellerau einstimmig gewählt. In Ellerau erfüllt Ralf Martens die Aufgaben des ehrenamtlichen Bürgermeisters.

Als Ehrenamtler ist Ralf Martens zuständig für mehr als 50 Mitarbeiter in der Gemeinde. Eigene Entscheidungen kann er im Rahmen der Gemeindeordnung treffen. So kann er beispielsweise Aufträge bis zu 5.000 Euro freihändig vergeben.

Aufwand des Bürgermeisters

Für seinen Aufwand erhält der Bürgermeister als Ehrenbeamter 25.000 Euro Pauschal-Aufwands-Entschädigung im Jahr. Das sind 2.083,33 Euro monatlich. Zusätzlich erhält er Aufwandsentscheidigungen für seine Tätigkeit im Verwaltungsrat und Vorsitz bei den Kommunal-Betrieben-Ellerau GmbH (KBE) in gleicher Höhe. Eigentümer der KBE ist die Gemeinde. Damit liegt Herr Martens an erster Stelle für Ehrenbeamte im Lande. 

Als GmbH in öffentlicher Hand bilanziert die KBE nicht öffentlich. Die Sitzungen des Aufsichtrates werden nicht-öffentlich durchgeführt. Die Sitze im Ausichtsrat werden von der Gemeindevertretung benannt und sind inzwischen vielfach von bürgerlichen Mitgliedern (Freunden) besetzt. Von der vorherigen Gemeindevertretung wurden Sitzungsgelder erheblich angepasst.

Verwaltungsbeamte in Schleswig Holstein sind verwundert über den vergleichsweise hohen Aufwand in Ellerau. Frauen, die ein Leben lang gearbeitet haben, Kinder großgezogen haben, haben oft nur 500 Euro monatliche Rente zur Verfügung. Mit Grundsicherung kommen sie vielleicht auf 900 Euro im Monat …

Der Haushalt in Ellerau ist gesperrt

Seit 01. Juli 2019 wird Ellerau von Quickborn verwaltet. Die Gemeindeaufsicht verhängte eine  Haushaltssperre. Damit ist die Gemeinde Ellerau nur noch beschränkt handlungsfähig.

Die Gemeinde hat zu hohe Schulden. Darlehen kann die Gemeinde aufnehmen, wenn es um Investitionen mit langfristigem Nutzen geht. Die Gemeindeordnung schreibt zwingend vor, dass mit Investitionen Verbesserungen, Gewinne erzielt werden müssen. Wo dies in Frage steht, wo Verluste entstehen greift die Gemeindeaufsicht ein. Sie kann den Gemeindehaushalt sperren. Darlehen sind notwendig um negative Sachstände vorübergehend auszugleichen und um Liquidität herzustellen.

Ausgaben wachsen unermesslich

Seit 2010 haben sich die Personalausgaben in Ellerau von 1.678.210 Euro Euro auf 3.900.000 Euro fast verdreifacht. Hinzu kommen 100.000 Euro Personalkosten für einige Mitarbeiter, überwiegend angeblich für Ausbau der Kita-Plätze. Allein die Kitas sollen den Gemeindehaushalt mit 1,9 Millionen Euro belasten. Die Deckelung der Elternbeiträge werden voraussichtlich weitere 200.000 Euro Kosten verursachen (Quelle BVE-Heft Sep 2019).

Nicht aufgeführt sind die Personalkosten für die Kommunalbetriebe Ellerau (KBE). Sie gehören der Gemeinde zu 100 % und bilanzieren als GmbH eigenständig. Sie dürfte in diesem Jahr mit 15 Millionen bilanzieren. Als jahrelanger Verlustbringer würde niemand der KBE Geld anvertrauen. Die Bilanzen der KBE werden jährlich zur Einsicht ausgelegt und werden nicht veröffentlicht. Die Gemeindeaufsicht hat bereits 2013 gefordert, die KBE einzugliedern.

Die Kosten für Verwaltung, jährlich 350.000 Euro jährlich bis 2017, werden sich auf 1.400.000 Euro (ab 2020) vervierfachen. Hinzu kommt auch eine Steigerung der Schulkostenbeiträge von 100.000 Euro bereits für dieses Jahr 2019.

Was es heißt Kommunalpolitiker zu sein

Es gibt bald keine jungen Kommunalpolitiker mehr

Entscheiden ältere Männer die Zukunft unter sich? Schaut man in die Kommunalparlamente, erweckt das zumindest den Eindruck. Der typische Kommunalpolitiker ist demnach männlich und über 50. Nachwuchs: Fehlanzeige!

Studie, lesen Sie: Hier

Dies sind die Themen junger Stadträte

Junge Menschen wollen, der Studie zufolge, vor allem das Thema Digitalisierung voranbringen. Drei Viertel der Befragten erklärten, es sei ihnen wichtig, bei diesem Thema mehr Einfluss zu nehmen.

Offenbar sind sie damit durchaus erfolgreich. Zwei von drei “jungen” ehrenamtlichen Engagierten in den Stadträten gab an, dass der Einfluss in ihrer Fraktion groß sei. Sie fühlen sich als gleichberechtigte Mitglieder gegenüber Älteren. Bildung und Finanzen sind weitere Themen, die die jungen Stadträte besonders interessieren.

Themen wie Umweltschutz, Kultur und Integration stehen hingegen ganz hinten auf der Liste (jeweils weniger als 25 Prozent). Ähnlich sieht es beim Thema Sportpolitik aus.

Gutes Leben in Wohlstand und Sicherheit

Der Personalaufwand hat sich in den letzten acht Jahren mehr als verdreifacht

Zu Hause sein in Ellerau, Heimat schaffen

Schaukasten in Ellerau für Sozialverband Deutschland SoVD und CDU

Ellerau lebt über seine Verhältnisse. Der Personalaufwand für Gemeinde und Kommunalbetriebe (KBE) bewegt sich auf 5 Millionen Euro/Jahr zu. Dies kann dazu führen, dass die Gemeindeaufsicht eingreift. Unserer Gemeinde droht Entzug der Handlungsvollmacht.

Darlehen werden aufgenommen wenn es um Investitionen mit langfristigem Nutzen geht. Die Gemeindeordnung schreibt zwingend vor, dass mit Investitionen Verbesserungen, Gewinne erzielt werden müssen. Wo dies in Frage steht, wo Verluste entstehen greift die Gemeindeaufsicht ein. Sie kann den Gemeindehaushalt sperren. Darlehen sind notwendig um negative Sachstände vorübergehend auszugleichen und um Liquidität herzustellen.

Personalkosten 2010 bis 2014

Ausbau von Schule, Kindergärten, Wohnungs- und Hausbau, Straßenbau, sind Beispiele für Investitionen in der Gemeinde. Personalkosten dürfen nicht mit Schulden bezahlt werden.

Regeln für Aufnahme von Krediten

In der sozialen Marktwirtschaft werden Investitionen gerecht verteilt. Väter der Marktwirtschaft haben strenge Regeln an die Aufnahme von Krediten gelegt. Niedrige Zinsen fördern Kreditaufnahme. Es ist es einfach für die Gemeinden Schulden zu machen. Tilgung mit neuen Krediten ist ein Weg für moderne Entschuldung. Wo Sicherheiten fehlen, gibt es keine Investitionsdarlehen.

Gemeinden und Städte sind hoch verschuldet

Seit 1990 fiel ungeahnter Reichtum an Grund und Boden – Volkseigentum der DDR – der BRD zu. Dies führte zu Aufschwung mit immer höher Geschwindigkeit. Wir leben über unsere Verhältnisse. Es kommt das Gefühl von Sättigung auf. Nur zum Schein sind die Gemeinden und Städte reich. In Wirklichkeit sind sie hoch verschuldet.

Kommunalbetriebe Ellerau verschlingen Unsummen

Ellerau ist Eigentümer der Kommunabetriebe Ellerau (KBE), die mit 13 Millionen bilanziert und seit Jahren Verluste macht. Die Anlage leistet 500 kW/h, das sind 5 Megawatt. Ellerau war auch Eigentümer der EllTel, die sang- und klanglos verschwunden ist. Dieses Abenteuer hat die Gemeinde einige 100.000 Euro gekostet. Investitionen dürfen keine  Verluste machen.

Umstellung des Generators auf Erdgasbetrieb ist neue Belastung

Die neue Nutzung heißt jetzt Flexibilisierung. Es sollen flexibel durch Kraft-Wärmekopplung Gewinne erzielt werden, auf Kosten der Verbraucher. Die Gemeindevertretung muss dem Deal noch zustimmen. Das Hochhaus hätte schon seit langem beheizt werden können. Den Eigentümern war das zu teuer.

Ellerau ist überschuldet. Zwandsbewirtschaftung durch die Gemeindeaufsicht hat die Verwaltung gerade noch einmal durch Umverteilung abgewendet. Ein Jahresabschluss nach neuen Regeln ist für 2009 veröffentlicht. Es  fehlen die Jahresabschlüsse für den Zeitrum von 2010 bis 2017. Keinem Unternehmer würde man es durchgehen lassen, einen derartigen Schlendrian zu treiben.

Der stellvertretende Bürgermeister, Dr. Heiner Hahn ist Mitglied im Aufsichtsrat der KBE und Finanzfachmann. Es kommt Unbehagen auf, wenn Bürger, Familien und Unternehmen mit immer neuen Lasten beaufschlagt werden.

Ordnungsprüfung bei Kommunalbetrieben Ellerau

Die Kommunalaufsicht hatte schon mit Schreiben vom 15.01.2013 empfohlen, die Wiedereingliederung von Kommunalunternehmen zu prüfen…

Nicht ausreichender Geschäftsbetrieb für die Kommunalbetriebe Ellerau (KBE)

Biogasanlage der Kommunalbetriebe Ellerau (KBE)

Eine glatte “6” erteilen Prüfer des Gemeindeprüfungsamtes in ihrem Prüfbericht den Kommunalbetrieben Ellerau (KBE):  “Es sei im Prüfungszeitraum nicht gelungen, eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals zu erwirtschaften. Dies gelte für jede Sparte des Unternehmens.”

Die Kommunalaufsicht hatte schon mit Schreiben vom 15.01.2013 empfohlen, die Wiedereingliederung von Kommunalunternehmen zu prüfen. Geprüft wurden die Bereiche Wasserversorgung, Wärmeversorgung, Biogasanlage, Schmutzwasserentsorgung, Bauhof, Regenwasserentsorgung, Freibad.

Im Einzelnen erstreckte sich die Prüfung über den Dienstbetrieb, Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung, Dienst- und Geschäftsverteilungsplan, Organisationsgrundlagen, Organisationsunterlagen, Aktenplan, Informationstechnik mit Datenschutz und Datensicherheit, Ausschreibung- und Vergabeordnung sowie Risikomanagement mit Sicherheits- und Notfallkonzepten.

In allen Bereichen wurden erhebliche Mängel festgestellt

Ferner wurde das interne Kontrollsystem geprüft, Einhaltung von Rechtsvorschriften, Verfahrensverzeichnisse, Errichtungs- und Organisationssatzung. In allen Bereichen wurden erhebliche Mängel festgestellt. Der Prüfungszeitraum umfasste sieben Jahre (2007 bis 2013). Unabhängig davon wurde festgelegt, die Prüfung in einzelnen Feldern auch bis in das laufende Wirtschaftsjahr vorzunehmen.

In dem über 200 Seiten umfassenden Bericht sind unzählige Verfehlungen aufgeführt bis hin zu ungesetzlichem Verhalten. An der Spitze der KBE steht seit 01.07.2011 Bürgermeister Eckart Urban (SPD). Für die Dauer von 3 Jahren wurde Urban vom Verwaltungsrat der KBE zum alleinigen Vorstand bestellt. Für 3 weitere Jahre, bis zum 30.06.2017, hat der Verwaltungsrat am 03.04.2014 die Bestellung von Herrn Urban zum alleinvertretungsberechtigten Vorstand erneut beschlossen. Seit 01.07.2014 zahlen die KBE Herrn Urban im Rahmen eines von den Prüfern beanstandeten Dienstleistungsvertrages ein Stundenhonorar von 125,00 EUR, maximal 25.000 EUR im Jahr.

Den Verwaltungsrat bilden sieben Mitglieder mit jeweiligen Vertretern, die von der Gemeindevertretung der Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt werden. Dies sind derzeit: Jens Bollmann, Helmut Wirtz, Hans-Hermann Gerdau, Helmut Schild (stellv. Vors.), Dr. Heiner Hahn, Rainer Schultheis (Vorsitzender), Jörg Jessen. Stellvertreter(in) sind Joachim Wehner, Jens Gabriel, Wolfgang Schildknecht, Claudia Hansen, Carsten Hahn, Johannes Gültzow, Nicolas Streker.0,

Aufwandsentschädigung des ehrenamtlicher Bürgermeisters mit Aufwand KBE und Beraterstunden bei KBE

Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Vertreterin/einen Vertreter. Die Verwaltungsratsvorsitzenden im Prüfungszeitraum waren vom 01.07.2006 – 07.10.2010 Herr Bernd Exler, vom 09.11.2010 bis heute Herr Rainer Schultheis.

Der Bericht über die Ordnungsprüfung bei den Kommunalbetrieben Ellerau für die Jahre 2007- 2013 ist vom Bürgermeister Ende Juli 2015 über das Internet für öffentlich erklärt worden.

Es wurden sieben Wirtschaftsjahren (2007 – 2013) geprüft. Unabhängig davon hatte das Gemeindeprüfungsamt festgelegt, die Prüfung in einzelnen Prüffeldern auch bis in das laufende Wirtschaftsjahr zu erstrecken. Das Stammkapital betrug ab dem 01.07.2006 zunächst 50.000 € und seit dem 01.01.2007 unverändert 1.000.000 €.

Im Rahmen der Organisationsprüfung gelangte das Gemeindeprüfungsamt zu der Auffassung, dass die bestehenden Organisationsgrundlagen der KBE nicht ausreichend sind. Der Dienstbetrieb ist vom Erfahrungswissen der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängig. Es fehlen zur Sicherstellung eines geordneten Dienstbetriebs Dienst- und Geschäftsanweisung, Dienst- und Geschäftsverteilungsplan, Aktenplan und Ausschreibungs- und Vergabeordnung. Daneben werden ein Risikomanagement mit Sicherheits- und Notfallkonzepten und ein umfassendes internes Kontrollsystem empfohlen.

Im Einzelnen: Der ordnungsgemäße Einsatz der Informationstechnik (IKT) konnte nicht nachgewiesen werden. Dies betrifft den Datenschutz und auch die Datensicherheit. Die Rechtsvorschriften des Landesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzverordnung wurden nicht ausreichend beachtet. So haben die KBE Verfahrensverzeichnisse zu erstellen. Verfahrensdokumentationen und Geräteverzeichnisse liegen nicht vor. Daneben müssen zahlreiche Regelungen geschaffen und fortgeschrieben werden. Dazu gehören Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen, Sicherheitskonzept, Regelung von Zugriffsrechten und Passwörtern und insbesondere der Erlass einer IT-Dienstanweisung. Vergaberechtliche Vorschriften bei der Beschaffung von Informationstechnik wurden nicht beachtet.

Vergaberechtliche Bestimmungen wurden in hohem Maße nicht ausreichend beachtet. Es wurde mehrfach gegen Vergabeordnungen verstoßen. Für Auftragsvergaben hätte der Verwaltungsrat entscheiden müssen. Von den Vorschriften bei der freihändigen Vergabe von öffentlichen Ausschreibungen wurde abgewichen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes war nicht dokumentiert. Bei Vergabe der Anschlüsse der Altenwohnanlage sowie der Mehrfamilienhäuser und des Eckhauses am Steindamm an die Wärmeversorgung wurde das Gebot eines Bieters begünstigt. Dies führte bei der Abrechnung zu deutlichen Überschreitungen der Auftragssummen von bis zu 36 %. Die Leistungsbeschreibung war völlig unzureichend. Diesem Bieter wurde ein erheblicher Wettbewerbsvorteil eingeräumt.

Weiterhin wurden fehlerhafte aber akzeptierter Erhöhungen von Pauschalpreisen und überhöhter und ebenfalls akzeptierter Abrechnung von Bedarfspositionen festgestellt. Es wurde eine überhöhte Abschlagszahlung an den Auftragnehmer geleistet, die zu einer deutlichen Überzahlung führte. Aufgaben der Rechnungsprüfung wurden nicht ausreichend geleistet.

Bereits mit Schreiben vom 15.01.2013  wurde von der Kommunalaufsicht der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 nur mit folgenden Hinweisen genehmigt:

a) Das Innenministerium empfiehlt, die Wiedereingliederung von Kommunalunternehmen zu prüfen.
b) Die Wirtschaftspläne und die neuesten Jahresabschlüsse der Kommunalunternehmen sollen dem Haushaltsplan der Gemeinde als Anlage beigefügt werden.
c) Für 2013 ist ein Verlustausgleich für die KBE vorgesehen. Beteiligungen und Ausgliederungen sollen grundsätzlich durch Gewinnabführungen zur gemeindlichen Haushaltskonsolidierung beitragen.
d) Gegenüber dem Vorjahr wird der Personalbestand erheblich ausgeweitet, was zukünftig zu einer erheblichen Steigerung der Personalkosten führt. Der Personalbedarf ist daher regelmäßig zu überprüfen.

Siehe auch: Wer soll das bezahlen