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Querelen

Querelen in der Gemeindevertretung Ellerau zu Anträgen der CDU

Die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg teilt auf Anfrage von GV Bihl (FDP) zur Zulässigkeit von Anträgen folgendes mit: „Ich habe keine rechtlichen bedenken, dass der Antrag der CDU in den Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses und der Gemeindevertretung behandelt wird.

Die Tagesordnung wird von den Vorsitzenden festgelegt. So ist es auch hier erfolgt. Der / die Vorsitzende entscheidet, ob ein Antrag, eine Bitte oder ein Thema auf die Tagesordnung gesetzt wird (§34 Abs. 4 GO). Im vorliegenden Fall hat der Vorsitzende der GV Ellerau, Bgm. Urban, den Antrag der CDU Ellerau aufgegriffen, in eine Beschlussvorlage übernommen und auf die TO gesetzt. Etwas anderes wäre es, wenn der Vorsitzende ein Thema oder einen Antrag nicht behandeln möchte. Der CDU Ortsverband hätte dann keine rechtliche Möglichkeit, das Thema auf die TO zu setzen. Diese Recht haben allein die in § 34 Abs. 4 Satz 3 GO genannten Institutionen.