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Ellerau plant weitere Belastungen

Einzige Gegenstimme im Gemeinderat: Die CDU hat Erhöhung um etwa 10 % = 5 EUR für den ersten Hund vorgeschlagen…

Nun ist Steuererhöhung beschlossen

Hundesteuer
Hundesteuererhöhung um 80 Prozent

Auf seiner Sondersitzung am 17.12.2015 beschloss der Gemeinderat beinahe einstimmig, zum 1. Januar 2016 die Steuererhöhung für Hundehaltung. Es gab nur eine Gegenstimme: Ihre CDU Ellerau stimmte dagegen.

Für den 1. Hund wird jetzt 90 EUR verlangt, für weitere Hunde werden die Beträge lt. Tabelle angehoben. Die CDU hatte vorgeschlagen, moderat um 10 %, für den ersten Hund, auf 55 EUR, zu erhöhen. Das wurde nicht beachtet. Der fraktionslose Gemeindevertreter Kwoll verlas einen Brandbrief gegen die Steuererhöhung, stimmte aber dennoch dafür. Ob der Antragsteller sich wohl gut vertreten fühlt? Aus der Hundesteuer schöpft die Gemeinde im Jahr 2015 ca. 210.000 EUR.

TOP 11: A 15/0107 Anpassung der Hundesteuersätze, Koordinierungs- und Finanzausschuss Ellerau Sitzungsdatum : 28.05.2015; hier Antrag BürgerForum. Dieser Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung genommen. Es wird vorgeschlagen, den als Top 14 vorgesehenen Antrag A 15/0107 zu der Anpassung der Hundesteuersätze zu vertagen, da die abschließende Stellungnahme der Verwaltung fehlt. Die Vertagung wird einstimmig angenommen.

Zum Vergleich: Ein Smart CDI kostet jährlich 76 Euro Kfz-Steuer…

Hätten Sie gern ein wenig mehr? Die CDU ist gegen Steuererhöhungen. Helfen Sie, Steuerhöhungen zu verhindern: Auschusssitzung, Donnerstag 28. Mai 2015, 19:30 Uhr, Sitzungssaal Rathaus.

Zum Beispiel: Die Rechnung muss aufgehen
Zum Beispiel: Hauptamtlicher Bürgermeister
Zum Beispiel: Wer soll das bezahlen
Zum Beispiel: Straßenbaubeitragssatzung
Ausschusssitzung, Donnerstag 28. Mai 2015, 19:30 Uhr, Sitzungssaal Rathaus

Hauptsache grün und Natur

Bäume pflanzen, kein Problem in Ellerau.

Inzwischen pflanzt die Gemeinde Bäume auf Flächen, die ihr nicht gehören. Pflanzungen mussten auf Einspruch der AKN rückgängig gemacht werden. Auch der Bebauungsplan am neuen Gewerbegebiet hatte Fehler. Er musste geändert werden, weil die Gemeinde Reserveflächen der AKN dort als naturgeschützte Grünflächen angesehen hat. Quickborn ist verstimmt, weil das Verkehrsgutachten zum neuen Gewerbegebiet unzureichend ist.

Für selbstherrliche, eigene Gestaltung Elleraus gibt es weitere Beispiele: Ein Planer wollte eine Penthauswohnung auf dreigeschossigem Mietwohnungsbau am Zentum Ellerau bauen. Er wurde unsanft angefasst, brüskiert. Daraufhin zog er seinen Bauantrag zurück. Sehr ungeschickt hält es die Gemeinde nicht für notwendig, Bauwilligen entgegenzukommen. Im Anschluss der Sitzung des Bauausschusses legte der Vorsitzende, Dr. Hermann Fohrmann (SPD, unparteiisch), sein Mandat im Ausschuss nieder. CDU Ellerau dankt Herrn Dr. Fohrmann für seine Leistungen.

Kein Durchkommen für Radfahrer und Fußgänger an der neuen L76
Hier plant Ellerau seit Jahren ein teures Brückenbauwerk mit Zu- und Abfahrten auf die L76. Dafür wurde viel Geld ausgegeben.

Weit fortgeschritten sind die Planungen Elleraus zur Beseitigung des Nadelöhrs am Bahnüberganges Ellerau an der L76. Es ist vorgesehen ein Brückenbauwerk mit Zu- und Abfahrten zur L76 zu erstellen. Kosten: 22 Mio EUR. Die Flächen liegen durchweg auf Quickborner Grund. Zuständig aber ist der Kreis Pinneberg und Quickborn. Für Gutachten wurden unlängst auf Beschluss des Gemeinderates noch weitere 5.000 Euro bewilligt.

Nun blockiert Ellerau das laufende Planfeststellungsverfahren der AKN, indem es aktuell eine Anfrage nach eingleisiger Streckenführung im Bereich Hamburger Straße an die AKN gerichtet hat. Der Vorgang sei, ohne weiteren Kommentar der AKN, an die Landesregierung nach Kiel weitergeleitet worden. Für S-Bahn Ausbau ist jedoch die Deutsche Bahn und damit der Bund zuständig. CDU Ellerau bat darum, das Projekt Linie S21 von Burgwedel bis Kaltenkirchen, als europäisches Projekt, in den Bundeswegeplan beim Bundesverkehrsminister aufzunehmen.

Es geht bei der Streckenführung der S21 um Grundstücksangelegenheiten von betroffenen Anliegern. Durch Bebauung in zweiter und dritter Reihe stehen einzelne Wohnhäuser sehr nahe an den Gleisen. Hier zeigen sich Fehler in der Bauplanung vergangener Jahre mit mangelnder Weitsicht.

Die CDU Ellerau will große Lösung für Ausbau S21: Zweigleisig, im Bereich Bahnstraße tief gelegt, kreuzungsfreie Strecke. Unsere Nachbarn Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen haben vorgemacht wie es geht.

Die Gemeinde will für Licht nicht mehr selbst sorgen

Der derzeitige Stromverbrauch der Gemeinde wird mit insgesamt 60.000,00 Euro/Jahr angegeben. Diesen Betrag will die Gemeinde gleichbleibend jährlich an den Investor zahlen. Der Vertragspartner übernimmt dafür auf einen Schlag die Stromrechnung. Es ist beabsichtigt etwa die Hälfte, 30.000,00 EUR, einzusparen und als Investition zur Stromeinsparung und für Umweltschutz zu verwenden. Es sollen Energiesparlampen mit “Dimmung” eingesetzt werden.

Gemeinde will öffentliche Aufgaben übertragen

Gemeinden sind nicht verpflichtet, öffentliche Aufgaben selbst zu übernehmen. Sie können Unternehmen beauftragen, wenn Aufgaben ebenso gut auf andere Weise erledigt werden können (Gemeindeordnung Schleswig-Holstein). Nun legt der Bürgermeister (SPD) der GV ein kompliziertes Vertragsmonstrum zur Festschreibung von Stromkosten vor. Das sechsteilige, umfangreiche Vertragswerk soll von der GV am 09.07.2015 beschlossen werden. Bezahlen darf der Anwohner.

Das Geschäftsmodell

Die Idee: Der derzeitige Stromverbrauch der Gemeinde wird mit insgesamt 60.000,00 Euro/Jahr angegeben. Diesen Betrag will die Gemeinde gleichbleibend jährlich an den Investor zahlen. Der Vertragspartner übernimmt dafür auf einen Schlag die Stromrechnung. Es ist beabsichtigt etwa die Hälfte, 30.000,00 EUR, einzusparen und als Investition zur Stromeinsparung und für Umweltschutz zu verwenden. Es sollen Energiesparlampen mit “Dimmung” eingesetzt und auch der eine oder andere Kühlschrank, Geschirrspüler oder Herd ausgetauscht werden. Ausführende ist die REEG Regenerative Energien GmbH, die auch die Wartung übernimmt. Erst am Ende der Sanierung werden die wirklichen Kosten feststehen und dann festgeschrieben.

Da geht ein neues Licht an

Überschlägig erhält man für 30.000,00 EUR Einsparung etwa 100 Außenlampen/Jahr, wenn die neue Lampe 300,00 EUR kostet. Die Gemeinde hat sowohl 800 Straßenlampen als auch 480 Lichtpunkte in Betrieb, genau weiß das angeblich niemand. Es sollen etwa 100 Lichtpunkte mehr sein. Kompliziert sei es bei Hallen und Gebäuden. Da zählt neben Lampen auch jede Steckdose und jeder Stromverbraucher.

Über viele Ecken wird ein kompliziertes Finanzprodukt konstruiert

Für die CDU ist der Vertrag dubios.  Eckpunkte werden erst nach Vertragsabschluss und nach Fertigstellung festgelegt. Die Laufzeit wird in Monaten (!) angegeben. In der Präambel zum Vertrag wird erklärt, der Vertragspartner sei „interessiert“ (?) an den Themen. Zeitgleicher Nutzungs- und Gestattungsvertrag (nicht Gestaltungsvertrag) wird unterzeichnet. Die regionale Genossenschaft mit Norderstedt sei noch nicht gegründet. Daher sei der Vertag mit einer „bundesweit tätigen Zukunftsgenossenschaft“ geschlossen. Zwei Angebote (Gemeinde hat keine Einsicht) lägen schon vor, ein drittes werde noch erwartet. Die Besitzverhältnisse, Rückkaufwert bei auslaufen oder kündigen der Verträge sind nicht geklärt. Der Vertragspartner hat bei Bendigung das Recht, die eingebrachten Wirtschaftsgüter und Gegenstände zu deinstallieren.

Die Rechnung geht so: Der Vertragspartner Ellerau überweist den Betrag von einem Jahresverbrauch = 60.000,00 EUR. Davon nimmt der Investor 9 Prozent (!) für Zinsen, Kosten und Ertrag. Das sind 5.400,00 Euro/Anno. Von dem was übrig bleibt, bezahlt der Investor die Stromrechnung und die Anschaffungen der REEG zur Energieeinsparung. Die CDU ist der Meinung, dass die Gemeinde einen Blanko Check ausstellt. Der KoFA konnte sich kein abschließendes Urteil bilden. Die CDU sieht das Vertragswerk als ungeklärt an. Sie beantragt Vertagung und Einholung unabhängiger Angebote für Energiesparlampen und sonstiges Einsparpotential bei örtlichen Elektrounternehmen. Das Protokoll der KoFA Sitzung vom 25.06.2015 liegt bisher nicht vor. Die Einladung zur GV am 09.06.2015 wurde verspätet, am 30.09.2015, zugestellt.

Ausbau der Linie S21 HH-Burgwedel – Kaltenkirchen

Wenn die S21 bis Kaltenkirchen voll in Betrieb geht, werden verdoppelte Fahrgastzahlen prognostiziert.

Herr Evermann,

um die Kosten des Ausbaues müssen wir Ellerauer uns keine Sorgen machen. Zur Realisierung des Projektes stehen lediglich noch die Beschlüsse der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg sowie der Antrag auf Bundesförderung aus. Ein Grundkontingent von S-Bahnen ist bereits bestellt. Fest steht, dass sich zu 60 Prozent der Bund und zu je 20 Prozent die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg die Kosten teilen. Wenig bekannt ist bisher, dass die Investitions-Fördermittel des Bundes nur bis 2019 zur Verfügung stehen. Deshalb wird das Planfeststellungsverfahren mit aller Kraft vorangetrieben. Mit Ergebnissen für die Anwohner ist, aller Voraussicht nach, bereits im Mai 2015 zu rechnen.  Auch mit Europa-Mitteln kann gerechnet werden, wenn das Ausbauprojekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird.

Wenn die S21 bis Kaltenkirchen voll in Betrieb geht, wird mit verdoppelten Fahrgastzahlen gerechnet.

Sehr geehrter Herr Dr. Formann…,

als Mitglied des Bauausschusses versuche ich mir eine eigene Meinung zu dem Bauprojekt AKN zu bilden. Und vielleicht können Sie mir dabei helfen?

Ich selbst bin regelmäßiger Nutzer der AKN auf dem Weg zur Arbeit. Mir ist dabei aufgefallen, dass der eingleisige Abschnitt zwischen Tanneneck und Quickborn eine ständige Quelle von Verspätungen ist. Verspätungen in der einen Richtung übertragen sich dabei auf Verspätungen in der anderen Richtung. Und auch im regulären Betrieb macht das Probleme. Die AKN aus Eidelstedt muss in Quickborn immer 3 Minuten warten, bis der Gegenzug aus Ellerau in Quickborn eingetroffen ist. Für modernen öffentlichen Nahverkehr ist das ein Armutszeugnis.

Eine Tieferlegung, ein Trog bis einschließlich Tanneneck, wie von der CDU gefordert, ist definitiv zu teuer. Was gibt es noch an Möglichkeiten?

Man könnte die Bahnstraße kaum zu einer einspurigen Straße umbauen. Sie ist Zubringer zum Industriegebiet von Ellerau.

Mir scheint, die einzig praktikable Lösung ist, auf der nördlichen Seite einen Streifen der Grundstücke zu verwenden. Dass dies für die direkten Anwohner nicht die Vorzugslösung ist, das ist mir klar. Wie kam es überhaupt dazu, dass in zweiter Reihe zum Teil sehr eng an den Bahngleisen gebaut wurde? Ist das ganz zu Anfang geschehen, als das Ellerauer Feld bebaut wurde? Oder wurden die Grundstücke erst später geteilt?

Auch habe ich vernommen, dass die AKN schon bei der Bebauung der Hamburger Straße einen Grundstücksstreifen von 4m Breite als Ausbaureserve vorgehalten hat. Dieser wurde in der Zwischenzeit zum Teil an die Grundstückseigner verkauft, zum Teil aber auch nicht. Ist diese Information zutreffend? Falls ja, hieße das doch, dass von Anfang der Bebauung der Hamburger Straße an im Gespräch war, dass irgendwann die AKN dort zweigleisig ausgebaut wird. Musste nicht jeder Bauherr und später auch jeder Käufer damit rechnen, dass irgendwann die AKN zweigleisig ausgebaut wird? Wieso kommt dann aber dies für die Anwohner jetzt überraschend?

Es stellt sich auch die Frage, welche Lärmschutzmaßnahmen bei so einem zweigleisigen Ausbau möglich sind. Wurde von Seiten der AKN schon über eine Lärmschutzwand nachgedacht? Und wie steht es um die neuen Fahrzeuge? Die jetzigen Züge der AKN, besonders die ältere Serie ist unglaublich laut. Sie sind nicht nur für die Anwohner an den Bahngleisen sondern auch für die Fahrgäste selbst eine Zumutung und es ist gut, dass da zumindst neue Diesel-Fahrzeuge in Sicht sind! Wie wird sich das auf Ihr Grundstück auswirken? Vielleicht würde es bei ja mit einer elektrischen S-Bahn und einem Lärmschutzwall gar nicht lauter als bisher?

Können Sie mir mit der Baugeschichte dieser Straße weiterhelfen? Ich selbst wohne erst seit drei Jahren in Ellerau.

Mit herzlichen Grüßen,

Heiko Evermann
Aktives Ellerau