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Presse: Bürgermeister-Kosten belasten den Haushalt

Der Antrag des BVE ist mit 14 Nein- Stimmen gegen 8 Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt worden.

Dringliche Meldung zur Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 20. September 2018

Die Presse berichtet 2 Tage vor der Sitzung, die Gemeindevertretung habe im März 2016 mehrheitlich beschlossen, zu einer hauptamtlichen Verwaltungsleitung zurückzukehren. Der Antrag des BVE wurde mit 14 Nein- Stimmen gegen 8 Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung mehrheitlich an den KoFA zurücküberwiesen. Lesen Sie dazu aus dem Protokoll der Sitzung.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift

TOP 13: B 16/0177 Hauptamtliche Leitung der Gemeinde
Körperschaft: Gemeinde Ellerau
Gremium: Gemeindevertretung Ellerau, GV/018/ XI
Sitzung am: 03.03.2016

Die Sitzung wird um 21.45 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 21.55 Uhr fortgesetzt.
Herr Urban stellt den Antrag, dass Thema in den Koordinierungs- und Finanzausschuss zurückzuverweisen.

Hauptamtliche Leitung der Gemeinde. Herr Wehner erläutert den Antrag.
Ziel ist es, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, in welche Richtung es zukünftig gehen soll.

Herr Wehner gibt bekannt, dass Frau Regina Stöver sich auf die Position der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters bewerben wird.

Herr Urban erläutert den bisherigen Verlauf des Antrages im Koordinierungs- und Finanzausschuss und zitiert aus der Ausarbeitung von Frau Schult (Evaluierung und Gegenüberstellung hauptamtlicher Bürgermeister / ehrenamtlicher Bürgermeister) mit den
daraus resultierenden Kosten für einen hauptamtlichen Bürgermeister mit 105,000 € / Jahr zzgl. Pensionsrückstellung für das erste Jahr in Höhe von € 200.000. Demgegenüber stehen Kosten für das ehrenamtliche Bürgermeisteramt von ca. € 25.000 / Jahr ohne irgendwelche
Pensionsaufwendungen.

Die Ausarbeitung ist bei der Gemeindevertreter Sitzung am 08.10.2015 diskutiert worden und sollte dann weiter im Koordinierungs- und Finanzausschuss behandelt werden. Des Weiteren zitiert Herr Urban § 10 der Geschäftsordnung. Demzufolge sind Anträge oder Vorlagen, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder ihres finanziellen Umfangs geeignet sind, auf die öffentlichen Finanzen der Gemeinde erheblich einzuwirken, im Koordinierungs- und Finanzausschuss zu beraten. Dieser
• prüft die Vereinbarkeit mit dem Haushalts- und Finanzplan der Gemeinde,
• berät über die Deckungsmöglichkeiten und
• unterrichtet, welche Auswirkungen sich für künftige Haushaltsjahre ergeben.

All dies ist bisher nicht erfolgt. Daher ist eine Rückverweisung in den Ausschuss dringend geboten.

Herr Dr. Fohrmann bedauert, dass die bereits im Koordinierungs- und Finanzausschuss
diskutieren Zahlen nicht im Sachverhalt aufgeführt sind.

Herr Groth erklärt, dass mittelfristig eine hauptamtliche Leitung nach seiner Meinung erforderlich sein wird.

Herr Dr. Hahn teilt mit, dass die Zahlen nicht aufgeführt worden sind, da sie ja bereits im Koordinierungs- und Finanzausschuss besprochen wurden.

Herr Wirtz fragt nach dem Unterschied zwischen einer hauptamtlichen und einer ehrenamtlichen Leitung. Viel einfacher und kostengünstiger wäre es, die ehrenamtliche Leitung durch eine qualifizierte Verwaltungskraft (Büroleiter, „Kümmerer“) zu unterstützen. Dies müsse im Bezug auf die Verwaltungsgemeinschaft geklärt werden. Herr Wehner antwortet, dass ein hauptamtlicher Bürgermeister eine höhere Arbeitszeit hat und somit auch mehr Leistung erbringen kann.

Des Weiteren teilt er mit, dass der Bürgermeister dem Ellerauer Verwaltungspersonal gegenüber ein Weisungsrecht haben sollte.

Herr Steinhoff teilt mit, dass er den Antrag begrüßt, aber diesem noch nicht zustimmen kann, da noch viele Dinge unklar sind.

Herr Wirtz teilt mit, dass im Antrag die zuvor genannten Alternativen fehlen.
Dr. Hahn informiert, dass in der Aufstellung von Frau Schult dargestellt wurde, dass ein Dezernent nicht möglich ist.

Herr Dr. Fohrmann weist daraufhin, dass sich die aus dem Antrag ergebenden Konsequenzen nicht im Sachverhalt aufgeführt sind.

Herr Urban verweist noch mal auf die Geschäftsordnung und teilt mit, dass das Thema im Koordinierungs- und Finanzausschuss weiter bearbeitet werden muss.
Herr Bihl schlägt vor, dass ein Gremium / ad-hoc Ausschuss gebildet werden sollte. Herr Bihl bittet darum, den Antrag auf die nächste Sitzung zu vertagen.

Frau Hansen erklärt, dass die Eile nicht verständlich ist, vor allem da es für die Ellerauer Bürger sehr wichtig ist, alles klar darzustellen.

Die Sitzung wird um 21.45 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 21.55 Uhr fortgesetzt.
Herr Urban stellt den Antrag, dass Thema in den Koordinierungs- und Finanzausschuss
zurückzuverweisen.

Abstimmungsergebnis:
Ja: 8
Nein: 14
Enthaltung: 1
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Ellerau: Nachwuchspolitiker hat die Nase voll

Politik gestalten

Beitrag Quickborner Tageblatt

 

Wer tritt für wen wofür ein (www)? Wo und wie wird politischer Nachwuchs gefunden? Wie wird er auf Verantwortung vorbereitet? Bescheidenheit und Zurückhaltung sind keine Tugenden mehr. Anerkennung für offene, mutige Meinungsäußerung? Die Enttäuschung ist groß. Wer zuletzt lacht, lacht am besten.

Kommunalwahl in Ellerau 2018

Ergebnisse der Auszählungen, Quelle Quickborner Tageblatt und Blickpunkt Ellerau

Der BVE erhält 48,9 % der Stimmen und ist stärkste Fraktion. Die neu aufgestellte CDU bekommt aus dem Stand heraus 24,1 % der Stimmen und hält fünf Sitze in der neuen Gemeindevertretung. SPD kommt auf 26,6 % mit 10 Sitzen. Die CDU dürfte mit dem Ergebnis zufrieden sein. Mein Plan ist aufgegangen.

Klare Verhältnisse: 1 BVE – 2 CDU – 3 SPD

 

Die FDP war nicht aufgestellt. Das ist nachteilig für die Gemeinde. Es hätte klare Mehrheitsverhältnisse geben können.

Ungültige Stimmen zählen zur Wahlbeteiligung. Ein leer abgegebener Wahlschein ist ungültig. Bei der Wahlbeteiligung ist er hinzuzurechnen. Wird nur eine Stimme abgegeben zählt der Wahlschein als eine gültige Stimme! Die zweite Stimme wird dann als ungültig gezählt.

Norderstedt hat Verwaltungsgemeinschaft mit Ellerau aufgekündigt

Politiker sollten sich nicht von Ängsten leiten lassen, sondern davon, was gut für die Gemeinde ist.

Was gut für die Gemeinde ist, ist gut für die Bürger. CDU in Ellerau ist Partei der Erneuerung

Rainer Ute Harms, Bilsen

Liebe Ellerauerinnen, liebe Ellerauer,

in der Zeitung las ich, dass Ellerau mit der Stadt Norderstedt über die Verwaltungsgemeinschaft neu verhandeln muss. Ich habe nie verstanden, warum die Ellerauer Verantwortlichen damals nicht auch mit der Stadt Quickborn gesprochen haben.

Zwar weiß ich, dass die Ellerauer Politiker permanent fürchten, von der Stadt Quickborn „geschluckt zu werden“. Da sind ganz alte Ängste im Spiel. Politiker sollten sich aber nicht von Ängsten leiten lassen, sondern davon, was gut für die Gemeinde ist.

Eine Verwaltungsgemeinschaft mit Quickborn wäre sicher billiger, bürgernäher und bestimmt auch effizienter als eine Riesenverwaltung, wie in Norderstedt. Hinzu kommt, dass durch die Öffnungszeiten des Quickborner Rathauses die Bürger Elleraus auch einen besseren Service vor Ort erhielten. Da Ellerau und Quickborn durch ihre Lage dermaßen verzahnt sind, sollten diese Kommunen zum Wohle aller Bürger sowieso enger zusammenarbeiten. Dies ließe sich sicher in einem Vertrag über die Verwaltungsgemeinschaft gerecht regeln.

Voraussetzung wäre aber, dass es in Ellerau weitsichtige Politiker gibt, die sich nicht von den Ängsten der Vergangenheit leiten lassen, sondern die das Wohl der Bürger in der Zukunft im Sinn haben. Im nächsten Jahr kann man solche Politiker bei der bevorstehenden Wahl zur Gemeindevertretung wählen.

Rainer Ute Harms
Bürgermeister a. D.

Leserbrief aus Quickborner Umschau vom 13. Dez 2017