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BVE will hauptamtlichen Bürgermeister für Ellerau

Wer soll das bezahlen?

BVE will Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister schon im 1. Halbjahr 2016

Rolf-Schroeder-CDU[1]

Rolf Schröder

Mit seinen Stimmen hob der Bürgerverein Ellerau (BVE) den SPD-Bürgermeister in den Sattel. Nun lässt der BVE die Katze aus dem Sack: Wegen seiner Schwäche fordert er den hauptamtlichen Bürgermeister und will viel Geld dafür ausgeben. Wie sich herausstellt, wurde der geheime Deal schon 2013, zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters, mit der SPD abgesprochen. Jetzt will die SPD nichts mehr von der Umstellung wissen. Mit seiner unangebrachten Geheimnis-Krämerei betreibt der BVE Politik fern von Öffentlichkeit.

Dass die Gemeindevertretung einstimmige Beschlüsse dazu gefasst haben soll, ist nicht bekannt. die Umstellung vom ehrenamtlichen auf einen hauptamtlichen Bürgermeister in diesem Jahr vorzubereiten und den Entscheidungsprozess im Verlauf des Jahres 2016 abzuschließen war Absprache des BVE mit der SPD. Der BVE beabsichtigt, bereits im ersten Halbjahr 2016 die Bürgermeisterwahl durchzuführen.

Beschlüsse des Gemeinderates gibt es dazu nicht. Wie verlautet, habe der BVE aus persönlichen (?) Gründen keinen Bürgermeisterkandidaten aufstellen wollen. Stattdessen habe er den Kandidaten der zweitstärksten Fraktion unterstützt, mit der Maßgabe, noch in dieser Wahlperiode auf einen hauptamtlichen Bürgermeister umzustellen. Der derzeitige ehrenamtliche Bürgermeister hat aber andere Pläne. “Bekannt ist jetzt, dass er das Amt wohl weiterhin ausüben will, allerdings mit Unterstützung eines “starken” Verwaltungsmitarbeiters (Dezernent),” so Hahn.

Das geht jeden an. Schon die Vorbereitung, Ausschreibung, kostet viel Geld. Kann Ellerau sich das leisten? Ihre Meinung ist gefragt. Unsere Gemeinde hat mit Norderstedt eine CDU geführte, professionelle Verwaltung. Die CDU-FDP Fraktion (3 Sitze) hat sich nach der Wahl von Anfang an gegen einen Hauptamtlichen Bürgermeister ausgesprochen. Siehe: Berichte auf dieser Seite

Die Gemeinde und der Kreis sind verantwortlich für sicheren Schulweg unserer Kinder

Dringend wäre ein ordentlicher Radweg an der Dorfstraße erforderlich. Verpasste Gelegenheiten den Schulweg der Kinder zu sichern…

Sichere Schulwege – Kinder und Eltern sind täglich gefährdet

 

Anfahrt Schule

Forderung der CDU: Ein sicherer Schulweg an der Dorfstraße

Unsere Grundschule mit Vorschule (Minischule), Kindertagesstätte und umfangreichen Sporteinrichtungen liegen nördlich der Dorfstraße im Außenbereich. Für dieses Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. Schulkinder müssen die Dorfstraße queren, um das Schulgebäude zu erreichen. Es gibt keine Halteplätze und nur wenige Parkplätze.

Nun fordern Fraktionen Tempo 30 an der Dorfstraße und haben es inzwischen durchgesetzt. Die Streckenführung stammt aus den 50er Jahren und führt schnurgerade direkt an der Schule und den vielfältigen Einrichtungen vorbei.

Dorfstraße 1950

Die Rennstrecke an der Schule

Schnurgerade führt die Dorfstraße (Kreisstraße K24) an der Schule vorbei. Als Kreisstraße könnte sie wohl Rennbahn sein. Es könnte dort eine großzügige Verkehrsinsel gebaut worden sein. Das Grundstück gegenüber der Grundschule hat der Gemeinde (alte Feuerwache) gehört. Die Gemeinde hat es vorgezogen, nach Fertigstellung  der neuen Feuerwache, das Grundstück zu verkaufen.

Sichere Anreise der Kinder zur Schule und den Kindertagestätten

Nun erwartete ich zu Schulbeginn morgens gestresste Mütter und Väter im Ausnahmezustand an der Engstelle. Das ist nicht so. Die meisten Schüler kommen mit dem Fahrrad, sammeln sich diszipliniert vor der Ampel. Der Übergang ist gefährlich, weil schmale Bürgersteig für eine Ansammlung von Fahrrädern nicht geeignet ist. Es geht nur Aufstellung in Zweierreihe. Schuler bewerkstelligen dies diszipliniert. Bei drei Fahrrädern nebeneinander wird es kritisch im Sicherheitsabstand zum Straßenrand. Es passt nicht. Mit dem Verkauf des Grundstückes hat es die Gemeinde versäumt Verkehrsfläche am Übergang vorzuhalten.

Ein Radweg zur Schule

Dringend wäre ein ordentlicher Radweg an der Dorfstraße erforderlich, getrennt von den Fahrspuren der Kreisstraße. Verpasste Gelegenheiten gibt es in Ellerau genug. Mit dem Verkauf der Freifläche vor der Schule hat die Gemeinde Gelegenheit versäumt, Platz für mehr Parkraum und Ausbau des Fußgängerüberweges zu sorgen. Die Gelegenheit ist vertan. Die CDU hatte vor Jahren vorgeschlagen, das Teile des Grundstückes vor der alten Feuerwache für gemeindliche Zwecke zu reservieren.

Die CDU Ellerau verfolgt den Plan, den Kadener Weg K24, nördlich der Dorfstraße, entlang der Grenze zu Alveslohe, als Entlastungsstraße an die L 234, Alvesloher Straße zu führen. Das wären gerade einmal 2 km Umgehungsstraße. Damit wäre der Durchgangsverkehr aus der Dorfstraße herausgehalten und auf einen Schlag wäre die Gefahr behoben. Auch der Bahnübergang wäre entlastet. Mit Quickborn gibt es Gespräche, diese Umgehungsstraße nördlich des Bahnüberganges weiter zur Ellerauer Straße zu führen. Damit wäre der Verkehr auch am Berliner Damm herausgehalten. Dann, Herr Groth, kann dort die 30er Zone, mit innerörtlichem Radweg, angelegt werden. Übrigens erhalten Umgehungsstraßen immer einen Radweg.

So schafft die Gemeinde sich selbst ab

Gleich zwei Mal, wie um sich selbst abzuschaffen, steht es in der Gemeindeordnung: Gemeinden haben das Recht…

Kaputte Straßen in Ellerau

Ellerau Lärcheneck
Ellerau Lärcheneck: Wem gehört die Straße? Wer bezahlt?

Verantwortung, Kosten und Arbeit auf Andere abzuwälzen, steht gleich doppelt in der Gemeindeordnung. Damit ist die Gemeinde in der Lage, sich zuverlässig selbst abzuschaffen.

Dazu heißt es: Gemeinden haben den Auftrag (und das Recht), wirksame und kostengünstige Aufgabenerfüllung sicher zu stellen. Sie sind nicht verpflichtet, öffentliche Aufgaben selbst zu übernehmen, wenn diese ebenso gut auf andere Weise, insbesondere durch Private, erfüllt werden können (lass andere machen). Damit wird klar, dass Gemeinden sich jederzeit frei stellen können.

Von dieser Vorschrift in der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird reger Gebrauch gemacht. Es werden Satzungen (Verträge) meist einstimmig beschlossen, die den Bürger verpflichten. Kontrolleinrichtung ist das Gemeindeprüfungsamt.

Manches ist krank in der Gemeinde. In der Medizin gilt: Krank ist, wenn eine Diagnose festgestellt wurde. Hier einige Beispiele aus unserer Gemeinde:

  • Kaputte Straßen? Länge mal Breite rechnen? Ein teures Gutachten muss her, um zu wissen welche Flächen Gemeindestraßen sind. Das aber festzustellen ist unmöglich, weil die Straßen bis heute nicht gewidmet sind.
  • Eine neue Rundsitztbank auf dem Schulhof? Kosten 30.000 bis 40.000 Euro. Kosten für die Planung des Architekten: Mehr als 1.000 Euro.
  • Wie kann eine Rundlaufbahn an der Schule optimal für Ellerau beschaffen sein? Antwort: Planung über 5 Jahre hinweg. Über Planungskosten schweigt die Gemeinde. Die aufwendigste Lösung ist die Beste.
  • Internet ist gut. Also geben wir mal eben 30.000 Euro für kostenfreies Internet aus. Ein Paradoxon.
  • Hauptamtlicher Bürgermeister? Niemand weiß wie teuer das wird. Planungskosten unbekannt. Gutachterkosten, unbekannt.

Jahre vergehen, um festzustellen, was wohl geschieht, wenn an anderer Stelle das Gleiche passiert. Gutachten müssen her. Ein Grundsatz von Selbstbestimmung: Bestimmen, was andere zu tun oder zu bezahlen haben. Wer trägt am Ende Verantwortung? Klar, dem Bürger, dem Steuerzahler wird sie aufgebürdet. Im öffentlichen Leben heißt es: „Hannemann mach du.“

Siehe besonders: Straßenbau in Ellerau und Straßenbau-Beitragssatzung

Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen

Abwasserentsorgung obliegt der Gemeinde Ellerau. Die Verpflichtungen sind der KBE Ellerau übertragen. Die Verwaltung der KBE arbeitet selbständig unter der Leitung des Prokuristen und seiner Mitarbeiter

Abwasser: Respekt, wer selber macht.

Regenwassersammler Buchenweg
Neuer Regenwassersammler Ecke Brombeerweg – Buchenweg

Abwasserentsorgung obliegt der Gemeinde Ellerau. Für zentrale und dezentrale Entsorgung werden Abgaben erhoben. Abwasserbeseitigung ist durch Satzung der Gemeinde geregelt.

Es geht um zwei Bereiche, die Schmutzwasser- und die Niederschlagswasser- entsorgung. Die Schmutzwasserentsorgung wird an der Übergabestelle Luisenweg an den Abwasserzweckverband Pinneberg zur Entsorgung übergeben. Das Niederschlagswasser wird über verrohrte Gräben und diverse Bäche und Teiche, zur Versickerung und in die Regenrückhaltebecken bzw. zum Abfluss in die Pinnau geleitet.

Grundstückseigentümer sollen Dichtheitsnachweise erbringen. Eine dafür vorgesehene Frist endet u. U. Ende 2015. Grundstücks- und Hauseigentümer, als Betreiber der Grundstücksentwässerungsanlagen, sind eigenverantwortlich an vorgegebene Fristen gehalten. Vorgesehen ist, dass sie den Zustand der erdverlegten, privaten Abwasserleitungen feststellen und erforderliche Sanierungsmaßnahmen durchführen. Die geforderten Nachweise sollen bis zum 31. Dezember 2015 für folgende Grundstücksentwässerungsanlagen vorgelegt werden:

  • Private Abwasseranlagen, die innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zonen II, III und III A betrieben werden. Ausgenommen sind Abwasserleitungen, die lediglich gering verschmutztes Regenwasser ableiten.
  • Alle Abwasseranlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten, unabhängig vom Standort.

Unter gewerbliches Abwasser fällt durch gewerblichen oder industriellen Gebrauch verändertes und verunreinigtes Wasser. Für alle anderen privaten Abwasseranlagen ist der Dichtheitsnachweis bis Ende 2025 zu erbringen.

Die Verpflichtungen zur Abwasserentsorgung sind der KBE Ellerau übertragen. Vorsitzender der Kommunalbetriebe Ellerau, Anstalt des öffentlichen Rechts, ist Bürgermeister Eckart Urban (SPD). Verwaltungsratsvorsitzender ist Rainer Schultheis (BVE). Im Verwaltungsrat übernehmen 7 Verwaltungsratsmitglieder und deren Stellvertreter die Aufgaben. Die Stellen verteilen sich nach Parteiproporz und werden nach der Kommunalwahl durch den Gemeinderat besetzt. Die Verwaltung der KBE arbeitet selbständig unter der Leitung des Prokuristen und seiner Mitarbeiter.