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So schafft die Gemeinde sich selbst ab

Gleich zwei Mal, wie um sich selbst abzuschaffen, steht es in der Gemeindeordnung: Gemeinden haben das Recht…

Kaputte Straßen in Ellerau

Ellerau Lärcheneck
Ellerau Lärcheneck: Wem gehört die Straße? Wer bezahlt?

Verantwortung, Kosten und Arbeit auf Andere abzuwälzen, steht gleich doppelt in der Gemeindeordnung. Damit ist die Gemeinde in der Lage, sich zuverlässig selbst abzuschaffen.

Dazu heißt es: Gemeinden haben den Auftrag (und das Recht), wirksame und kostengünstige Aufgabenerfüllung sicher zu stellen. Sie sind nicht verpflichtet, öffentliche Aufgaben selbst zu übernehmen, wenn diese ebenso gut auf andere Weise, insbesondere durch Private, erfüllt werden können (lass andere machen). Damit wird klar, dass Gemeinden sich jederzeit frei stellen können.

Von dieser Vorschrift in der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird reger Gebrauch gemacht. Es werden Satzungen (Verträge) meist einstimmig beschlossen, die den Bürger verpflichten. Kontrolleinrichtung ist das Gemeindeprüfungsamt.

Manches ist krank in der Gemeinde. In der Medizin gilt: Krank ist, wenn eine Diagnose festgestellt wurde. Hier einige Beispiele aus unserer Gemeinde:

  • Kaputte Straßen? Länge mal Breite rechnen? Ein teures Gutachten muss her, um zu wissen welche Flächen Gemeindestraßen sind. Das aber festzustellen ist unmöglich, weil die Straßen bis heute nicht gewidmet sind.
  • Eine neue Rundsitztbank auf dem Schulhof? Kosten 30.000 bis 40.000 Euro. Kosten für die Planung des Architekten: Mehr als 1.000 Euro.
  • Wie kann eine Rundlaufbahn an der Schule optimal für Ellerau beschaffen sein? Antwort: Planung über 5 Jahre hinweg. Über Planungskosten schweigt die Gemeinde. Die aufwendigste Lösung ist die Beste.
  • Internet ist gut. Also geben wir mal eben 30.000 Euro für kostenfreies Internet aus. Ein Paradoxon.
  • Hauptamtlicher Bürgermeister? Niemand weiß wie teuer das wird. Planungskosten unbekannt. Gutachterkosten, unbekannt.

Jahre vergehen, um festzustellen, was wohl geschieht, wenn an anderer Stelle das Gleiche passiert. Gutachten müssen her. Ein Grundsatz von Selbstbestimmung: Bestimmen, was andere zu tun oder zu bezahlen haben. Wer trägt am Ende Verantwortung? Klar, dem Bürger, dem Steuerzahler wird sie aufgebürdet. Im öffentlichen Leben heißt es: „Hannemann mach du.“

Siehe besonders: Straßenbau in Ellerau und Straßenbau-Beitragssatzung

Autor: ellerau

Rolf Schröder ist 1940 in Kiel-Gaarden geboren - das mit dem Nolde-Himmel und der norddeutschen Tiefebene. - Kindheit, Schule in Bordesholm. Nach der Lehre zum Werkzeugmacher (Berufsbildung 1957), Fachhochschulreife in Abendschule. Bundeswehr, in Bremen, Rendsburg bei Fernmeldeeinheit, Bataillonsstab S3. Rettungsmedaille des Landes Schleswig-Holstein Sturmflut 1962. Studium Fachhochschule Kiel, Fachrichtung Feinwerktechnik. 1964 Entwicklung GAG- und GS-Sammlungen bei E. Leybold Nachfolger, Leybold-Heraeus Dortmund. 1978 Phywe AG Göttingen in Hamburg, 1982 Vitrohm Pinneberg. Ab 1983 Gründung NordComp-Vertrieb Rolf Schröder in Ellerau, 1990 NordComp GmbH in Ellerau