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Ich komme, wohin ich gehe

Welche Lebensleistung bringst du?

In technisch-physikalischem Sinn wird umgesetzte Energie – bezogen auf eine Zeitspanne – als Leistung bezeichnet. Ihre Einheit setzt sich zusammen aus Watt (W) oder Kilowatt (kW), in der Zeit, z. B. Stunde und heißt dann Kilowattstunde (kWh). Im Sinne von Lebensleistung wird die Leistung immer kostbarer …

Über das ewige Hin und Her

Wenn ich Zeit hätte, würde ich mich an eine Straße stellen, und Fahrzeuge zählen. Ich würde die zählen, die eine Richtung benutzen und solche, die in entgegengesetzte Richtung fahren. Würde ich feststellen, dass die Zahl der hin und her fahrenden immer gleich wäre? So viele, wie die eine Richtung benutzen, so viele fahren auch in die andere Richtung.

Menschen legen den Weg zurück, den sie gekommen sind

Vielleicht benutzen Menschen für den Hinweg die eine Straße und für den Rückweg die andere. Dann ginge meine Rechnung dennoch auf. In der Summe würden Menschen keine Distanz zurückgelegt haben. Das Gesetz hieße: Menschen legen den Weg zurück, den sie auch gekommen sind.

Wege sind der Sinn von Reisen

Es stellt sich die Frage nach dem Sinn von Reisen. Da ist der Besuch bei der Mutter, bei den Verwandten. Dorthin führt der Weg zur Schule, oder zur Arbeit. Da ist die Reise in den Urlaub: Immer wieder hin und her. Kann bei einiger Planung auf so manchen Weg verzichtet werden? Sind alle diese Wege erforderlich? Kann der eine – den Weg des anderen – übernehmen? Gibt es kürzere Wege, lassen sich einige oder viele Wege vermeiden? Da ist die Notwendigkeit neue Straßen zu suchen und zu finden oder zu bauen, neue Sinngehalte zu entwerfen. in Zeiten, in denen Entfernungen durch Zeit schrumpfen, in denen Computer virtuelle Geschehnisse zur Realität werden lassen, ist Zeit zum Wert geworden. Unser Bewusstsein verändert sich.

Menschen sind geboren, um zu leben

Dies ist der Weg, den Menschen zurücklegen. Wenn der eine in Westerland auf Sylt Gaborene in Hamburg stirbt, beträgt sein Lebensweg etwa 100 km. Hinzu kommt noch die letzte Distanz, der Weg zum Friedhof, zur Ruhestätte. Jetzt steht die wahre Distanz seines Lebens zwischen Geburt und Tod fest. Man wird eine Chronik verfassen können. Hat sich der weite Weg gelohnt, ist es ein Kreis, der sich schließlich schließt? Ist es, wie bei der Bahn der Gestirne in der unendlichen Ewigkeit, die für Menschen kaum vorstellbar ist? Sie reisen in Bahnen, die vorgegeben sind. Ist dies Sinn und war es notwendig so viel oder so wenig zu reisen?

Entfernungen sind der Weg

Es folgt daraus: Menschen legen in ihrem Leben eine Strecke zurück, die der Distanz zwischen Geburtsort und Grabstätte entspricht. Würde jeder Mensch dort sterben, wo er geboren wäre, hätte er keinen Weg zurückgelegt. Kann man auf einem Friedhof geboren werden, dort Freude empfinden, aufwachsen, lernen zu leben, lieben und sterben? Nein, es sind andere Orte, zu denen wir Reisen und wo wir leben wollen und erleben. Diese Orte sind in Wahrheit woanders und nicht auf dem Friedhof!

De Engel (der Engel), plattdeutsches Gedicht von Marianne Ehlers

Marianne Ehlers: De Engel

Marianne is op de Welt kamen un groot worrn an de Westküst in Sleswig-Holsteen. Se leevt hüüt in Bordesholm. Op platt schrifft se Gedichten un Geschichten. 

Marianne Ehlers ist auf die Welt gekommen und aufgewachsen an der Westküste Schleswig-Holsteins. Heute lebt sie in Bordesholm. Auf Plattdeutsch schreibt sie Gedichte und Geschichten.

 

De Engel

En Dag keem de Engel
 
Eerst kunn keen ehn em sehn. He weer en
Engel he keem un he harr keen Flünken.
 
Keen kunn dat weten, he weer en Engel,
he keem, un he harr veel to doon.
 
Jeedeen kunn föhlen, he weer en Engel.
He bleev un he maak sien Arbeit
 
Denn kunn een seggen, he weer en Engel.
he stünn un sien Flünken wussen.
 
De Engel, en Dag as he keem.

Der Engel

Eines Tages kam der Engel.

Zuerst konnte niemand ihn sehen. Er war ein Engel. Er kam und er hatte keine Flügel.

Niemand konnte es wissen, er war ein Engel, er kam und er hatte viel zu tun.

Jeder konnte fühlen, er war ein Engel. Er blieb und machte seine Arbeit-

Dann konnte jemand sagen, er wäre ein Engel. Er stand und seine Flügel wuchsen.

Der Engel, ein Tag, als er kam.

Was macht eigentlich ein Staatssekretär*in?

Ein Königreich für den/die Sekretär/in. Thronsaal im Schloss Neuschwanstein Hohen Schwangau

Berufsbezeichnung “Sekretärin” unter der Lupe

Fürsorge und komplettes Sekretariat handzuhaben, ist nicht einfach. Sekretär*in ist Arbeitstier. Im Büroalltag bleibt es der Sekretärin vorbehalten zu arbeiten. SIE sieht gut und gepflegt aus. Wer kennt sie nicht, wenn er Hilfe braucht! Sie ist hübsch, jung, korrekt gekleidet, diskret duftend, meisterlich frisiert. Kurzum sie ist begehrenswert! Im Wege steht, dass sie verschwiegen, distanziert, offen, verbindlich und gleichzeitig unverbindlich sein muss. SIE ist die Seele der Chefetage und das Bindeglied zum Chef/in. Alle Gegensätze der Welt kann sie, die Chef-Sekretär/in. 

Sekretär (männlich) wird heute mit Bindewörtern, z. B. als Staatssekretär gehandelt. Seltsam ist, dass mein Word-Wörterbuch das Wort „Sekretär “bis heute nicht kannte. Nach 30 Jahren Anwendung, muss ich es endlich nachtragen! Mein Vorschlag: „Aus dem Duden wird das Wort Sekretärin gestrichen und durch das Wort Sekretär*in ersetzt. Für Gemeindeordnungen, Öffentliche Formulare und Sachbücher und Kommentare werden Neuauflagen erforderlich. Dies wäre ein willkommenes, neues und starkes Konjunktur-Programm!

Was macht ein Sekretär oder eine Sekretärin?

Was unterscheidet ein/e Sekretär/in von einem Senior Executive Administrative Assistant? Im Zweifel gar nichts! Viele haben bei der Bezeichnung Sekretärin noch immer alte Berufsbilder und Klischees im Kopf. Ab 1990 bekam die Bezeichnung “Staatssekretär” eine neue Bedeutung. Berufsbezeichnungen, die den Titel Assistentin oder die englische Assistant im Titel führen, werden dagegen höher bewertet. Also: Namen sind Schall und Rauch! Höchste Zeit, ein spannendes, herausforderndes Berufsbild der Sekretärin wieder bekannter zu machen – unabhängig davon, welches Label darauf klebt.

Wer hat den Frauen die Berufsbezeichnung Sekretärin gestohlen? Die Frauen haben es zugelassen!

Ein Sekretär*in ist bisher nicht bekannt. 

Wer ist ein Staatssekretär*in?

Der Staatssekretär*in ist Amtschef und höchster Beamter des Ministeriums. Er leitet im Auftrag der Ministerin das Ministerium. Er ist ihr ständiger Vertreter im Ministerium und hat ein uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Als beamteter Staatssekretär ist er nicht Mitglied im Kabinett, dort aber beratend oder stellvertretend für die Ministerin tätig ….

Wieviel verdient ein Staatssekretär*in? Was eine Sekretärin?

Davon gibt es zwei Arten: Beamtete Staatssekretäre sind parteiunabhängige Beamte und werden nach dem Beamtengesetz besoldet. Sie gehören der höchsten Gruppe B11 an, deren Grundgehalt liegt seit Jahresbeginn bei 13.430,70 Euro im Monat. Eine Sekretärin kann mit einem Anfangsgehalt von 2.225 Euro rechnen. Nach 36 Berufsjahren erhält sie vielleicht eine Rente von 900 Euro.

Wie wird man Staatssekretär*in?

Als Staatssekretär befinden Sie sich in einer wichtigen und anspruchsvollen Position. Sie sind de facto der Chef oder Vorsteher eines Ministeriums…. – Staatsekretär, Finanzstaatssekretär, Beruf.

Was macht ein Staatssekretär*in?

Staatssekretär/in. Der Staatssekretär oder die Staatssekretärin (Abkürzung StS) vertritt den Minister oder die Ministerin bei wichtigen Aufgaben innerhalb des Ministeriums. Wenn der Minister abwesend ist, hat der Staatssekretär ein Weisungsrecht gegenüber den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. (Aus Bing). Eine Sekretärin hat in Stenografie, Tastschreiben, Bürotechnik eine staatliche Prüfung (Examen) abgelegt. In der Regel hat sie vorher eine Lehre in Industrie- oder Bürokaufmann*in abgelegt.
 

DIE UNENDLICHE GESCHICHTE in Kultur und Gesellschaft

Die Fau ist bei der Suche nach dem Königreich benachteiligt. Im Märchen ruft  die kindliche Königin leidenschaftlich: “Batian, Bastian … nenne den Namen, den Namen!” Er nennt ihn endlich: “Mond …!” Damit erfährt dieses Märchen ein gutes Ende. Ein neues Märchen nimmt seinen Anfang. Die Suche nach dem NAMEN geht immer weiter!

Geschäftsordnung der CDU-FDP-Fraktion Ellerau für die Wahlperiode 2013 bis 2018

§ 1

Die auf Vorschlag der CDU in der Gemeindevertretung gewählten Abgeordneten bilden für die
Dauer einer Wahlperiode die CDU-Ellerau-Fraktion. Sie sind an Weisungen nicht gebunden. Die auf Vorschlag der CDU in der Gemeindevertretung gewählten Abgeordneten bilden für die Dauer einer Wahlperiode die CDU-Fraktion. Sie sind an Weisungen nicht gebunden.

§ 2

(1) Die Fraktion besteht aus den auf Vorschlag der CDU in die Gemeindevertretung gewählten
Abgeordneten und den in die Ausschüsse gewählten wählbaren Bürgern.
(2) Gemeindevertreter, die keiner Fraktion angehören, können auf Antrag Mitglied oder
Hospitant in der Fraktion werden, wenn die Mehrheit der Fraktion zustimmt.
(3) Die Fraktion kann mit Mehrheitsbeschluss mit einer anderen Fraktion der
Gemeindevertretung eine Fraktionsgemeinschaft eingehen.

§ 3 Organe

Organe der Fraktion sind:
a. die Fraktionsversammlung
b. der Vorstand
c. die Vorsitzende/der Vorsitzende

§ 4 Fraktionsversammlung

(1) Die Fraktionsversammlung bestimmt die Grundlinie der Politik der Fraktion.
(2) An die Beschlussfassung in grundsätzlichen politischen Fragen sollten sich die
Fraktionsmitglieder halten.

§ 5 Einberufung der Fraktion

(1) Mindestens einmal monatlich findet – abgesehen von der Zeit der Schulferien – eine
Fraktionssitzung statt. Bei Bedarf tritt die Fraktion zu weiteren Sitzungen zusammen, z.B. zur
Vorbereitung der Sitzung der Gemeindevertretung
(2) Sie muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder es verlangt.
(3) Die Fraktion wird durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden einberufen.
(4) Fraktionsversammlungen sind schriftlich mit einer Ladungsfrist von einer Woche unter
gleichzeitiger Zusendung der Tagesordnung einzuberufen

§ 6 Teilnahme

An den Fraktionssitzungen können – sofern sie der CDU angehören – der Landrat, der
Bürgermeister, der Kreisvorsitzende, der Ortsvorsitzende, die zuständigen
Bundestagsabgeordneten und die Landtagsabgeordneten beratend teilnehmen.
Sachverständige können zu einzelnen Beratungsgegenständen hinzugezogen werden.

§ 7 Beschlussfähigkeit, Beschlüsse, Ladungsfristen

(1) Die Fraktion ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder
anwesend ist.
(2) Beschlüsse der Fraktion werden mit einfacher Stimmmehrheit gefasst. Bei der Berechnung
der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein
Antrag abgelehnt.
Wahlen sind grundsätzlich in geheimer Wahl durchzuführen. Gewählt ist, wer die meisten
Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das die oder der Vorsitzende
zieht.
Im Übrigen gelten die §§ 60 – 66 der Landessatzung der CDU entsprechend.
(3) Wählbare Bürger, die aufgrund des § 41 (2) KrO von der Gemeindevertretung zu Mitgliedern
und stellvertretenden Mitgliedern der Ausschüsse gewählt wurden, haben in der Fraktion
Stimmrecht; das gilt nicht für Wahlen und Wahlvorschläge.
Wählbare Bürger, die aufgrund des § 41 (2) KrO von der Gemeindevertretung zu Mitgliedern
und stellvertretende Mitglieder der Ausschüsse gewählt wurden, haben nur bei
Sachentscheidungen, die ihren Ausschuss betreffen, Stimmrecht.
(4) Beschlüsse können nur zu den in der Tagesordnung aufgeführten Tagesordnungspunkten
gefasst werden.

§ 8 Niederschriften

(1) Über die Sitzung der Fraktion und des Fraktionsvorstandes sind Niederschriften zu fertigen,
in denen mindestens Beschlüsse, Empfehlungen, Wahlen und Abstimmungsergebnisse
festgehalten werden
(2) Die Niederschrift kann von den Fraktionsmitgliedern beim Fraktionsgeschäftsführer
eingesehen werden.

§ 9 Fraktionsvorstand

(1) Die Fraktion wählt in einer ihrer ersten Sitzungen nach der Kommunalwahl aus ihrer Mitte
den Fraktionsvorstand bestehend aus:
a.) der/dem Vorsitzenden
b.) den beiden gleichberechtigten Stellvertreterinnen/Stellvertretern
c.) den Beisitzerinnen/Beisitzern
Der Fraktionsvorstand wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Beim Ausscheiden eines
Fraktionsvorstandsmitgliedes hat die Fraktion eine Ergänzungswahl vorzunehmen.
(3) Der Fraktionsvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes (Abs. 2) im Amt.

§ 10 Die Vorsitzende/der Vorsitzende

Die/der Vorsitzende vertritt die Fraktion nach außen sowie im Ältestenrat.

§ 11 Ausschussarbeit

(1) Die/der Vorsitzende oder die/der Stellvertreter/in einem Ausschuss bzw.
Ausschusssprecher/ tragen in der Fraktion die Verantwortung dafür, dass die
Fraktionsmitglieder im Ausschuss eng zusammenarbeiten und ihre Auffassung aufeinander
abstimmen. Sie sind der Fraktion für eine umfassende Berichterstattung verantwortlich.
(2) Die Fraktionsmitglieder können in Ausschusssitzungen über Fragen von kommunalpolitischer
oder wesentlicher finanzieller Bedeutung nur abstimmen, wenn diese vorher bereits in der
Fraktion behandelt wurden und allgemeine Übereinstimmung besteht.

§12 Fraktionsausschluss

Die Fraktion kann Gemeindevertreter ausschließen.
1. Hierzu ist eine Mehrheit von 2/3 der gewählten Gemeindevertreter erforderlich.
Der Ausschluss ist als eigener Tagesordnungspunkt in die Einladung aufzunehmen, dem
betroffenen Mitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

§ 13 Schlussbestimmung

  • Diese Geschäftsordnung gilt bis zum Ende der Wahlperiode.
    Anmerkung: Ordnungsmaßnahmen
    Ordnungsmaßnahmen können in der Geschäftsordnung geregelt werden.
    Fraktionsinterne Ordnungsmaßnahmen können nur von den Fraktionsmitgliedern
    beschlossen werden. Das von der Ordnungsmaßnahme betroffene Mitglied darf bei der
    Entscheidung mitstimmen. Nichtfraktionsmitglieder können lediglich im Vorfeld
    beteiligt werden.
  • Bei der Durchführung einer Ordnungsmaßnahme gegenüber einem Fraktionsmitglied
    müssen strenge formelle Voraussitzungen beachtet werden. Insbesondere ist das
    Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten. Die Ordnungsmaßnahme muss geeignet
    sein, die Pflichtverletzung des Fraktionsmitgliedes von ihrer Wertigkeit richtig zu
    erfassen, und darauf abzielen, künftige Verstöße zu verhindern.

Veröffentlicht Jun 2013 / Verteiler: Fraktion