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Neu: Nahversorgungscenter am Bahnhof Tanneneck

Moortwiete ist – zusammen mit dem Buchenweg und der Dorfstraße – Zubringer für die Gewerbegebiete eins, zwei und drei.

Das wahrhaft Neue ist das intelligentere

Nahversorgungscenter “Tanneneck-Center” Rot bereits bebaut

Das ist das Urprinzip der Evolution, ihr eigentliches Geheimnis. Aber verraten Sie´s niemandem weiter… (Matthias Horx, Zukunftsforscher)

Das Industriegebiet und die neuen Gewerbegebiete brauchen ein Nahversorgungscenter am Tanneneck.   Kategorisch hat der Bürgermeister eine Bebauung einiger Baulücken an der Moortwiete bisher ausgeschlossen. “Dazu habe er sich bei Kreis und Land rückversichert”, hieß es.

Bekanntlich wohnen an der Moortwiete, neben dem Bürgermeister, zahlreiche ehemalige Gemeinderatsmitglieder, Politiker, die ihr Können in Ellerau viele Jahre eingebracht haben. Erst kürzlich wurde die Moortwiete in einer Sonderaktion von Grund auf kostenfrei für die Anwohner erneuert. Es handelt sich hier um eine überregionale Haupterschließungsstraße und um eine Ortsverbindungsstraße.

Bebauungsplan 15 Moortwiete

Bei so gewidmeten Straßen zahlen Anwohner nur einen Bruchteil der Instandhaltungskosten. Ein Leser unseres Blogss hatte dazu bemerkt: „Die Erneuerung war gar nicht so notwendig“! Wenn die verbreiterte Unterführung der A7 fertig gestellt sein wird, wird die Moortwiete  – zusammen mit dem Buchenweg und der Dorfstraße – Zubringer für die Gewerbegebiete zwei und drei sein.

Die CDU Ellerau hat vorgeschlagen, im Rahmen eines Schnellverfahrens, sozialverträglichen Geschosswohnungsbau für Asyl- und Wohnungssuchende möglich zu machen. Dazu müssen neuer Baugebiete ausgewiesen werden. Darüber hinaus schlägt die CDU vor, im Bereich Tanneneck, nahe AKN-Bahnhof Tanneneck, ein Nahversorgungscenter zu errichten.

Dies ist dringend notwendig. Wir schätzen, dass ca. Zweitausend Bürger und Gewerbebetreibende im Umkreis von 500 m zu versorgen sind. Es ist auf Dauer nicht zumutbar, die etwa 2 – 3 km entfernten Verkaufszentren, “Zentrum” oder “Halenberg” als Einkaufsorte zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu frequentieren. Innerörtlich würde der Auto-Verkehr im Ort zurückgehen. Siehe auch: Fortschritt in unserer Region 

Randlagen sind gut genutzt in Ellerau

Die Bürgerversammlung am 27.02.16 im Bürgerhaus – so hofft der Bürgermeister – wird es richten…

Rathaus im Kreis Segeberg, Vorgarten im Kreis Pinneberg

Der Mittelpunkt Elleraus

Neues Zentrum am Tanneneck?

Das Zentrum in Ellerau (Kreis Segeberg) liegt direkt am Bahn- übergang der AKN, an der L76.

Wer in Ellerau bauen will, muss klagen

Geld verdienen, das hat in den vergangenen Jahren die Gemeinde ganz gut verstanden. Grundsstücke einkaufen für 10 oder 20 Euro ist für die Gemeinde ein Schnäppchen. Für “Junges Wohnen” wurden dann 240 Euro/m² verlangt. Grundstückspreise liegen heute weit über 300 Euro/m² in Ellerau. Grundstückseigentümern wurde die Bebauung regelmäßig verwehrt. Einem Bauwilligen gelang es, nach mehreren Anläufen seine Baugenehmigung an der Moortwiete durchzubringen. Hilfreich war wohl auch die Mitgliedschaft im Bürgerverein Ellerau.

SPD-Innenminister Schleswig-Holstein erklärt Ortsmitte Ellerau zum Außenbereich

“Der Innenminister Schleswig-Holsteins habe ausdrücklich bestätigt, dass die Mitte Elleraus zum Außenbereichen gehöre und baulich nicht zu nutzen sei”, gab der Bürgermeister auf der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 17.02.16 bekannt.

Die Schule liegt mit allen Sportanlagen Kita und Vorschule im Außenbereich, im Landschafts-schutzgebiet.

Wie dazu kommen konnte, weiß heute niemand mehr zu sagen. Veränderung im Bebauungsplanes sind bisher nicht vorgesehen.

Randlagen sind in Ellerau dicht bebaut

Beispiele dafür sind Moortwiete, Bing Ellerau. Moortwiete
Ahornweg, Dreium und auch das Rathaus mit angrenzenden Gebäuden.

Nun ist das Grundstück, Am Finkenweg Nr. 5, hinter dem Hochhaus, längst verkauft. Der Investor entscheidet was dort entsteht. Der Bebauungsplan sieht doch Bebauung mit Sozialwohnungen o. ä. vor? Die Bürgerversammlung am 08.03.16 im Bürgerhaus – so hofft der Bürgermeister – wird es richten.

Außerplanmäßige Sitzung der Gemeindevertretung am 10.03.2016

Beratungspunkt: Sozialwohnungsbau Finkenweg Nr. 5

Nach der KoFa-Sitzung vom 18.02.2016 ist klar, dass kurzfristig eine Bürgerversammlung mit Podiumsdiskussion zum Thema: Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende und Geflüchtete in Ellerau durchzuführen ist. Diese Versammlung soll am 08.03.2016 um 19:30 Uhr in der Erich-Stein-Halle stattfinden. Die notwendigen Vorbereitungen sind bereits getroffen worden.

Eingeladen werden soll per Hauswurfsendung wie zur Einwohnerversammlung am 27.02.2016. In der Einladung wird darum gebeten, geeignete Vorschläge oder Anregungen zu Unterbringungsmöglichkeiten vorab bis zum 06.03.2016 dem Rathaus zuzuleiten (E-Mail, Post oder Briefkasten am Rathaus). Die Vorschläge können dann sortiert und bei der Versammlung zur Diskussion gestellt werden. Für die Moderation habe ich die Stadtplanerin Frau Dorle Danne aus Pinneberg (der Arbeitsgruppe Ortsentwicklungskonzept bekannt) gewinnen können.

Außerdem wird zur Podiumsdiskussion aus Norderstedt einer der Asylbeauftragten,
Herr Neuenfeldt oder Herr Butterbrodt, anwesend sein und jemand aus unserem
Willkommensteam. Es liegt nun auf der Hand, dass der Beratungspunkt „Sozialwohnungsbau Finkenweg Nr. 5“ bei der GV-Sitzung am 03.03.2016 nicht beraten und beschlossen werden kann. Andrerseits muss aber schon aus terminlichen Aspekten kurzfristig eine Entscheidung herbeigeführt werden.

Aus den vorgenannten Termingründen halte ich es für geboten, eine
außerplanmäßige GV-Sitzung am 10.03.2016 durchzuführen, bei der die
Angelegenheit „Sozialwohnungsbau Finkenweg Nr. 5“ abschließend beraten werden
soll. Dann liegen die Erkenntnisse aus der Bürgerversammlung vor und können in die
Beratung einfließen. Vielleicht ergibt sich ja ein interessanter Vorschlag, der verfolgt
werden kann. Ich bitte daher darum, den Termin für diese außerplanmäßige Sitzung
einzuplanen und in Ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.

Ellerau, den 22.02.2016, Eckart Urban

Straßenreinigung auf dem Prüfstand

Kurz und knapp hat das Gemeindeprüfungsamt die Praxis der Gemeinde zur Ermittlung der Kosten zur Straßenreinigung beanstandet:

Die Straßenreinigungssatzung ist zu ändern. Rechtswidrige Regelungen sind zu beseitigen. Sehen Sie auch unter “Anträge”, GV am 03. März 2016, hier:

• Der öffentlich rechtliche Vertrag mit Norderstedt sollte dahingehend geändert werden, die Durchführung der Straßenreinigung zukünftig den Aufgaben der Außenstelle Ellerau zuzuordnen.

• Die Straßenbaukosten sind künftig haushaltsrechtlich korrekt zu buchen.
• Maßnahmen der Rattenbekämpfung sind nicht Teil der Straßenreinigung.
• Kosten, die der Straßenreinigung nicht zuzurechnen sind, müssen den haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprechend, abgegrenzt werden.

• Die Gemeinde sollte zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit … Straßenreinigungsgebühren erheben.

• Die Gemeinde muss dafür sorgen, dass die KBE die anteiligen Kosten für Winterdienstleistungen des Bauhofes ermitteln. Diese Kosten sind in die Kalkulation von Straßenreinigungsgebühren einzubeziehen.

Ihre Meinung ist gefragt. Seit 14 Monaten haben Beratungen zu dem Thema nicht stattgefunden. In den Ausschüssen wurden keine Beschlüsse gefasst. Lt. Vorlage werden zukünftige Lösungen, teils ohne Fristen, als Absichtserklärungen vorgeschlagen.