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Einladung zur Gründungsversammlung Willkommensteam

Willkommens-Team Ellerau steht in den Startlöchern zur Gründung eines Vereins

 

Bürgerversammlung Integration von Flüchtlingen

Zum Wohle und zur Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerber/innen soll ein neuer Verein gegründet werden. Seit Juli 2015 haben sich über 20 freiwillige Helfer und Helferinnen zur Unterstützung und Integration der Flüchtlinge in Ellerau zusammen gefunden.  Sie wollen den Grundstein legen zu einem friedlichen und multikulturellen Zusammenleben in unserer Gemeinde.

 

Für die kommenden Aufgaben soll dem Helferteam eine klare und eigenständige Form geben werden. Nach dem Vorbild des professionell agierenden Willkommen-Team Norderstedt e.V., soll ein gemeinnützigen Verein gegründet werden.

Zur Gründungsversammlung in der Seniorenbegegnungsstätte am Kopenhagenweg 46, am 10.05.2016, um 18:00 Uhr, wird herzlich eingeladen.

Der CDU ist untersagt das Ellerauer Wappen zu führen

Der CDU ist es nicht erlaubt das Ellerauer Wappen zu führen. 550 Jahre Ellerau…

Das Wappen hat Emil Schmelow entwickelt

Ellerau Wappen
Der CDU ist es nicht erlaubt, das Ellerauer Wappen zu führen

Auf der Rückseite des Wappens steht “550 Jahre Ellerau”. Gedruckt wird das Wappen vom Marktführer, Multicolor, Werner von Siemens Straße, in Ellerau-Tanneneck. Liebevoll entworfen wurde es von unserem Ehrenbürgermeister und Ehrenmitglied der CDU, Emil Schmelow (ᵻ 2015). Unsere Grundschule soll nach ihm benannt werden. Dazu gibt es einen einstimmigen Beschluss des Gemeinderates.

Der bürgerliche Verein in Elleraues hat verhindert, dass die Namengebung unserer Grundschule durchgeführt werden konnte. Mit seinem Beschlussvorschlag hat sich besonders Herr Dr. Hahn (BVE) damit hervorgetan, eine Ergänzung einzufügen, etwa so: “Die Schulkonferenz möge die Entscheidung zur Umbenennung der Schule treffen”. Damit entzieht sich der BVE und die Gemeindevertretung der Verantwortung. Wann und ob es zur Umbenennung kommt, hängt jetzt von der Entscheidung der Schulkonferenz ab.

Verantwortung auf Andere abwälzen, das scheint Prinzip bei Beschüssen der Gemeindevertretung zu sein. Weitergehende Anträge zur Wappenverwendung wurden gemeinschaftlich von Forum und FDP eingebracht. Es geht darum, die CDU zu ahnden, weil sie, entgegen der Satzung, auf ihrer Internetseite das Ellerauer Wappen führt.

Der Bürgermeister läßt sich auf solche Beschlüsse ein. Er hat die CDU abgemahnt. Um des Friedes Willen hat die CDU das Wappen von dem Blog genommen. Im Bürgerbüro liegen jetzt die Wappen für jedermann aus. Die CDU ist der Meinung, dass die Satzung, die es öffentlich tätigen Personen verbietet das Wappen zu benutzen,  ungesetzlich ist.

Der Bürgermeister macht Rolle rückwärts

Der ehrenamtliche Bürgermeister ist Chef der Verwaltung. Er trägt Verantwortung für seine Mitarbeiter. Ellerau hat eine gute Verwaltung in Norderstedt…

Der ehrenamtliche Bürgermeister ist Chef der Verwaltung. Er trägt Verantwortung für seine Mitarbeiter. Ellerau hat eine gute Verwaltung in Norderstedt

Rathaus-No[1]
Verwaltungssitz Norderstedt
Der Ellerauer Verwaltungschef unterstützt nicht die Arbeit der Verwaltung in Norderstedt. Er wechselt wie ein Chamäleon die Farbe je nach Lage der Dinge. Der Krankenstand ist hoch. Es wird deutlich, dass er nicht einmal uneingeschränkte Unterstützung seiner Fraktion hat.

Die Sitzung am 10.03.2016 beweist: Es geht um die Optik. Der Blick von außen muss gut aussehen. Einstimmige Beschlüsse der Gemeindevertretung stärken das Ansehen des Bürgermeisters in der Öffentlichkeit. Innerbetrieblich ist es Vertrauensbruch, wenn der Chef nicht hinter seinen Mitarbeitern steht. Dies muss in der Verwaltung zu Frust führen.

So kann es nicht weiter gehen. Die CDU fordert den Bürgermeister eindringlich zur Zusammenarbeit mit der Norderstedter Verwaltung auf. Ellerau hat sich entschieden mit Norderstedt gemeinsam zu gehen. Eine „Hochzeitsprämie“ wurde gezahlt. Jahrelange erfolgreiche Arbeit steht auf dem Spiel. In Norderstedt ist er bisher kaum gesehen worden. Ist seine Arbeitsweise der Grund für den hohen Krankenstand bei Mitarbeitern der Gemeinde?