Von den Kommunalbetrieben Ellerau (KBE) wird mitgeteilt, dass eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt Segeberg durchgeführt wurde. Insbesondere wurde der steuerliche Verbund zwischen Freibad-Betrieb und Biogas- / Stromerzeugung kritisch betrachtet und in Frage gestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Gewinn- und Verlustverrechnung steuerlich nicht anerkannt wird und dadurch Körperschaftssteuer fällig wird. Derzeit wird von der Treukom eine Erwiderung erarbeitet, um die Gewichtigkeit der Verflechtung zwischen den beiden Betriebszweigen nachzuweisen. Ob das gelingt, ist offen.
In diesem Zusammenhang weist die CDU Ellerau erneut darauf in, dass der Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Segeberg zum zweiten Mal öffentlich, im Rathaus Berliner Damm, 2. Stock, ausgeliegt. Bürger können noch bis zum 31.10.2015 während der Öffnungszeiten, montags bis freitags, in der Zeit zwischen 8:00 – 12:00 Uhr, Einsicht nehmen.
Die Ordnungsprüfung wurde für die Jahre 2007 bis 2013 und, in der Erweiterung, bis 2015 durchgeführt. Der 198-seitige Bericht führt zahlreiche Unregelmäßigkeiten, bis hin zu Ungesetzlichkeiten, auf.