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Straßenbau Beitragssatzung in Ellerau

ich hatte Gelegenheit den Entwurf Beitragssatzung Ellerau, Stand 03.04.2014 über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Ellerau, zu lesen. Meine Vorschläge dazu…

An die politischen Parteien, Verbände in Ellerau

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Gelegenheit den Entwurf Beitragssatzung Ellerau, Stand 03.04.2014 über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Ellerau, zu lesen. Es gilt § 4 der Gemeindeordnung (GO) Schleswig Holstein mit zahlreichen Änderungen ab 13. April 2012. Der Grundsatz Grundrecht vor Bundesrecht, Bundesrecht vor Landesrecht, Landesrecht vor Gemeinderecht ist anzuwenden. Jetzt meine Stellungnahme zum Entwurf der Beitragssatzung Stand 03.04.2014:

  1. § 1 Allgemeines letzter Absatz: .. erhebt die Gemeinde Beiträge von den Grundstückseigentümern, … soweit die Erneuerung Vorteile bringt. Von Aufwendungen nach § 1 haben nicht nur Grundstückseigentümer einen Nutzen sondern alle Anwohner, egal ob Eigentümer, Mieter oder Pächter insbesondere auch der private und gewerblicher Durchgangsverkehr. Ungleichbehandlung!
  2. Neu ist § 1 a) Erneuerung von vorhandenen Ortsstraßen – Grundstückseigentümer entrichten eine Aufwandsbeteiligung von bis zu 85%. Der Grundeigentümer konnte bisher für Vermietung und Verpachtung Erschließungskosten und Grunderwerbssteuer für die Miethöhe einkalkulieren. Die neue Sondersteuer ist nicht mehr für die Miethöhe kalkulierbar.
  3. Ungeklärt ist, wer den Nutzen hat, also Kostenträger ist, wenn zwecks Verkehrsberuhigung Blumenkübel etc. aufgestellt werden, Bushaltestellen, Parkbuchten, Kantsteinabsenkung etc. auch wenn die betroffenen Anwohner die Maßnahme weder wünschen noch für erforderlich halten.
  4. § 1 Allgemeines: Aufwand für Erneuerung (bisher Zuständigkeit der Kommunen) schafft neue Tatsachen und greift unkalkulierbar in unser Rechtssystem ein. Zur Herstellung der Gleichbehandlung müssen diverse Gesetze im BGB (Steuerrecht und Mietrecht) geändert werden. Das ist eine ausgezeichnete Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen.
  5. § 1 in Verbindung mit § 2 und § 3 verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz GG und das Antidiskriminierungsgesetz BGB, die uneingeschränkt für alle Bewohner eines Ortes gelten soll, egal ob vermögend / Unvermögend, Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter. Denn alle haben beim beitragspflichtigen Aufwand nach § 2 mehr oder weniger einen Nutzen. Nach § 3 sind aber nur Eigentümer und Pächter beitragspflichtig.
  6. Diese Sondersteuer, die zusätzlich zu den Erschließungskosten mehrfach erhoben werden kann, schadet längerfristig der Gemeinde: die Attraktivität von Immobilien in Ellerau wird sinken, Mieten steigen, der Wohnungsneubau wird stark einbrechen.
  7. § 13 die Satzung tritt rückwirkend in Kraft: – das ist unakzeptabel!! Rückwirkend = 1 Jahr? 10 Jahre? – alles kann demokratisch beschlossen werden. Rechtssicherheit ist damit ausgehebelt, eine langfristige Planbarkeit von Gesetzen und Verordnungen (Erschließungskosten nur einmal bezahlen) Der Rechtsfrieden und war bisher ein hohes Rechtsgut.

Elleraus Straßen und Bürgersteige sind nicht wegen einer außerordentlichen hohen Verkehrsfrequenz und LKW- Belastung in einem erbarmungswürdigen Zustand. In den letzten 30 Jahren wurde in regelmäßigen Abständen Straßen und Bürgersteige wegen Neuverlegung/ Änderung von Gas, Telefon Breitbandkabel, neue Hausanschlüsse örtlich geschlitzt und wieder stümperhaft repariert. Manchmal wurde schon nach wenigen Monaten parallel zum vorherigen Eingriff, in geringem Abstand von anderem Gewerken erneut geschlitzt und nach Fertigstellung der Belag wieder repariert. Der Ausführung des reparierten Straßenbelages nach zu urteilen, gab es entweder keine Endabnahme durch die Gemeinde/ Kreis, – oder der Endabnehmer hatte keine Kompetenz. Meine Vorschläge:

  1. Den Entwurf der Beitragssatzung Seite 1 bis 8 ersatzlos streichen und nur über Blatt 9 verhandeln.
  2. Eine Satzung über Reparaturen von Straßen /Geh- Radfahrwege nach Änderungen an Siel/ Gas/Wasser/ Telefon/ Kabelanschluss ist dringend erforderlich.
  3. Gehwege und Radfahrwege müssen über die gesamte Breite und mindestens in einer Länge von 5 Meter erneuert werden.
  4. Straßen müssen über die gesamte Breite und mindestens in einer Länge von 10 Meter erneuert werden. Flickschusterei ist unzulässig.
  5. Um Pfusch zu verhindern ist eine abschließende Bauabnahme dringend erforderlich.

Leider kann man, im Gegensatz zu den Telefon/ Kabel/ Gas/ Strom- Anbieter, den Anbieter für die Gemeindeverwaltung nicht wechseln.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Ing. Walter Schmidt
Am Felde – Ellerau

Siehe dazu auch: Wer soll das bezahlen

 

Gefährliches Durchkommen für Fußgänger und Radfahrer an der L76

Am Ellerauer Bahnübergang kein Durchkommen für Radfahrer und Fußgänger an der neuen L76

Ellerau Zentrum an der L76
Ellerau Zentrum an der L76

Sehr geehrter Herr Urban, und sehr geehrte Ellerauer Kommunalpolitiker,

zunächst einmal möchte ich mich sehr herzlich bedanken, dass wir uns nun auch über die Tempo 30er Zone freuen können. Sie wird von den Autofahrern weitestgehend missachtet, aber es ist trotzdem immerhin ein guter Anfang. Nun lebe ich seit wenigen Jahren in diesem Ort und habe einige Punkte, Vorschläge, und Dinge, über die ich Sie bitten würde bei Gelegenheit einmal untereinander zu diskutieren und darüber nachzudenken.

Es überrascht mich, wie viele Anwohner in diesem kleinen Ort das Auto auch nur für die kürzesten Strecken benutzen. Es führt zu einer ziemlichen Lärmbelästigung im gesamten Ortskern. Vor allem an der Kreuzung Berliner Damm/Ellerauer Straße ist es fast unerträglich. Dazu kommt, dass die vielen Autos vor allem für die jungen Bewohner eine ziemliche Gefahr darstellen. Ich glaube, ich habe es noch nie so oft erlebt, dass Autos über rote Ampeln fahren, wie hier in Ellerau. Dazu fahren sie grundsätzlich zu schnell.

Kein Durchkommen für Radfahrer und Fußgänger an der neuen L76
Gegenverkehr auf schmaler Spur: Für Radfahrer und Fußgänger ist es gefährlich und unübersichtlich an der neuen L76

Der Schulweg meines Sohnes führt ein Stück an der Ellerauer Straße entlang. Diese – sagen wir mal 100 – Meter sind so fürchterlich zu gehen, dass ich am liebsten nicht hier wäre. Da auf der Ellerauer Straße Richtung Quickborn 80 km/h erlaubt sind, fahren die Autos und vor allem LKW wenn möglich schon nach den Bahngleisen so schnell, wie es nur irgendwie geht. Dadurch rasen diese Dinger mit einer ziemlichen Geschwindigkeit an einem vorbei. Und man bedenke, dass man selbst nur wenige Zentimeter daneben steht. Manchmal ragen auch die Rückspiegel der LKW genau in Kopfhöhe auf den Bürgersteig, so dass ich mich frage, wann eigentlich mal jemandem der Kopf wegfliegt.
Nun also meine Vorschläge und Bitten:

  1. Wäre es möglich, entweder die Geschwindigkeit innerhalb dieser Kreuzung deutlich zu reduzieren, oder aber ein Geländer, wie es auf der gegenüberliegenden Seite in Quickborn der Fall ist – zwischen Straße und Bürgersteig zu montieren? Eine Geschwindigkeitsbegrenzung hätte nicht nur den Vorteil, dass es sicherer ist, vor allem reduziert sich die Lärmbelästigung der Anwohner in diesem Bereich. Ich möchte Sie daher alle einmal bitten, diese Strecke selbst zur Hauptverkehrszeit zu Fuss abzugehen, und sich eine Weile auf dem Bürgersteig zwischen Stettiner Straße/Luisenweg aufzuhalten, um sich selbst ein Bild darüber zu machen. (Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die meisten Unfälle zwischen Fahrradfahrern und Autos aufgrund eines zu geringen Abstandes zwischen Fahrbahn und Gehweg passieren.) Außerdem könnte man auch über eine generelle 30er Zone im Ortskern nachdenken. Fahrradwege könnten auch ausgebaut werden. Je mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind, desto mehr würde man den Ortskern beleben. Davon würden alle Geschäfte – vor allem die kleinen Einzelhändel – profitieren. Es fehlt nämlich in Ellerau eindeutig die Laufkundschaft!
  2. Autofahren ist teuer. Und wird immer teurer. Außerdem belastet es die Umwelt und das Klima. Aber das weiß inzwischen ja jeder. Es gibt aber Einwohner in Ellerau, die auf eine gewisse Mobilität angewiesen sind. Ich rede hier vor allem über die Senioren und Kinder. Deshalb habe ich mir überlegt, ob nicht ein Shuttleservice in Ellerau Sinn machen würde. Die Idee funktioniert folgendermaßen: Ein Kleinbus mit Platz für ca. 20 Personen fährt im ständigen Rhythmus durch den Ort. Dieser sollte vor allem auch durch die Wohngebiete fahren. Haltepunkte könnten z.B. das Seniorenheim, Kindergarten, Wohnstraßen, Wohngebiete, Edeka/Aldi, Bahnhof. So hätte man die Möglichkeit seine Kinder auch im Winter ganz einfach zur Schule zu bringen und abzuholen. Menschen, die nicht gut zu Fuß sind oder den Regen meiden wollen, können jederzeit mit dem Shuttle von A nach B kommen. Theoretisch könnte man den Kleinbus auch einfach per Handzeichen zum Anhalten bringen, und auch ein Aussteigen unterwegs könnte jederzeit möglich sein. Die Frage wäre nun noch, wie man das Ganze finanziert. Zum einen könnte man sich einen Monatsfahrschein besorgen (für z.B. 5 Euro, Kinder natürlich kostenlos). Zum anderen könnte man durch Werbung auf dem Bus das Fahrzeug mitfinanzieren. Die Fahrer könnten angestellt werden, oder aber auch Freiwillige aus Ellerau, die sich an dem Projekt beteiligen wollen.
  3. Wäre es möglich, im Rathaus oder im Bürgerhaus für die Bürger einen Rechner mit Internetzugang bereitzustellen? Es gibt tatsächlich Menschen, die in Ellerau keinen Computer haben und daher auch nicht ins Internet gelangen oder wichtige Dinge ausdrucken können. Da sich ein Internetcafé nicht lohnt, wäre es doch aber eine schöne Maßnahme, wenn man irgendwo im Ort die Möglichkeit hat, einen öffentlichen Computer zu benutzen. Vielleicht ja auch in der Bücherei. Oder gibt es so etwas schon? Dann wüsste ich gern wo :-).

Und noch eine Frage/Bitte: Diese geplanten Hundekotbeutel, werden die auch hier bei uns aufgestellt? Am Ende der Straße gehen so viele Hunde … dort wäre so ein Behältnis ganz wunderbar. So, dass nun meine Vorschläge an Sie. Ich hoffe, ich habe alle wichtigen Entscheider mit dieser Email erreicht, ansonsten bitte ich Sie, diese Mail weiterzuleiten, an all jene, die sich dafür interessieren.

Viele Grüße aus Ellerau

Annegret Meyer (Name aus Datenschutzgründen geändert)

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Zuwegung AKN Bahnhof Ellerau

Erreichbarkeit Gewerbegebiet Halenberg. Viele hundert Pendler können das Gebiet an der Pascalkehre bequem mit der AKN erreichen. Die Anbindung wäre aber genauso gut zum Bahnhof Tanneneck denkbar.

AKN -Zugang Ohlmölenweg
Anbindung Bahnstraße an AKN Bahnhof Ellerau

Erreichbarkeit Gewerbegebiet Halenberg

Sehr geehrter Herr Klöpner,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die CDU Ellerau hat Ihren Beitrag sofort auf der Startseite zur Diskussion gestellt. Inzwischen hat es lebhaftes Echo aus der Presse gegeben. Auch die Gemeindevertretung Ellerau befasst sich wieder mit dem Thema.

Die von SPD und Grünen geführte Landesregierung macht in dieser Sache weiterhin negative Schlagzeilen. Verkehrsminister Reinhard Meyer ist anscheinend der Ansicht, dass die Planung des Bahnüberganges Angelegenheit der Quickborner und Ellerauer sei. „Es liegt alles auf dem Tisch“, sagt er.

Die CDU Ellerau ist der Meinung, dass die Ausgestaltung des AKN Bahnhofes Ellerau mit der Problematik L76 vor Allem Ländersache ist. Wenn aus Ellerau die Absicht verkündet wird, den Beitrag der Gemeinde von bisher 12.000 EUR auf 25.000 EUR verdoppeln zu wollen, so ist das Entgegenkommen.

Aus Quickborner Sicht und für die AKN scheint ein Übergang in Höhe des Ohlmöhlenweges zum Anschluss des Gewerbegebiets Halenberg äußerst attraktiv zu sein. Viele hundert Pendler können ihren Arbeitsplatz an der Pascalkehre bequem mit der AKN erreichen. Die Anbindung wäre aber genauso gut zum Bahnhof Tanneneck denkbar.

Fragwürdig ist, warum die mit Millionenaufwand erstellte Fußgängerunterführung am Ellerauer Bahnübergang nicht angenommen ist. Nun hat die Politik in Quickborn die Brisanz erkannt. CDU Ratsherr Jörn Kruse kann “den Unmut der Anwohner über die Schließung des direkten Zugangs über die L76 zum Bahnhof Ellerau gut verstehen”, sagt er. Die CDU werde sich dafür einsetzen, den Zustand des Fußgängertunnels zu verbessern, mit neuer Beleuchtung, Spiegeln und möglicherweise einer Videokamera.

Viele Grüße

Ihr Rolf Schröder

Zugang zum AKN Bahnhof Ellerau an der Bahnstraße

AKN Bahnhof Ellerau
AKN Bahnhof Ellerau, im Vordergrund die marode  L76

An die Parteien in der Gemeinde Ellerau, an die Ratsmitglieder der Gemeinde Ellerau.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit 1386 Unterschriften von Unterstützern reichte die Bürgerinitiative QUICKBORN 2011 eine Petition ein. Allein in Ellerau unterschrieben 622 Bürger die Liste und unterstützten damit die Forderung der Bürgerinitiative Quickborn 2011 nach Wiedereröffnung des Bahnzuganges von der Quickborner Bahnstraße aus. Die Unterzeichner forderten gleichzeitig mit ihrer Unterschrift, dass der Zugang nach dem Bundesbahnkreuzungsgesetz entsprechend gesichert wird.

Seit nunmehr mehr als 3 Jahren und 4 Monaten ist der Bahnzugang zum Haltepunkt ELLERAU von der Bahnstraße aus gesperrt. Diese Sperrung wollten wir damals und wollen sie auch jetzt nicht hinnehmen!

Im Mai und Juni 2011 sammelten die Gründungsmitglieder der BI QUICKBORN 2011 Unterschriften um einer Petition beim Landtag in Kiel ein entsprechendes Gewicht zu verleihen. Auf Grund dieser Petition veranlasste das zuständige Ministerium, wie uns fernmündlich bestätigt wurde, die Erstellung eines entsprechenden Bauplanes. Dieser Bauplan lag im September 2012 vor! Die Kosten für diese Baumaßnahme werden vom LBV, Zweigstelle Itzehoe, mit ca. EURO 150.000,00 angegeben – Stand 2012!

Die Stadt Quickborn stellte daraufhin einen Betrag von € 80.000,00 in den Haushalt ein. Dieses unter dem Gesichtspunkt, dass die damals zuständigen Personen – allen voran der Bürgermeister der Gemeinde, Herr Eckart Urban – sich klar für eine hälftige Kostenteilung aussprachen! Eine solche paritätische Kostenteilung wird, nach unseren Erkundungen, auch immer dann angewendet wenn 2 oder mehr Kommunen eine gemeinsame Baumaßnahme planen. Nur in Ellerau ist diese Praxis wohl nicht üblich!

Gern würden wir mit Ihnen auch ein Gespräch führen, allerdings ist der Verfasser dieses Schreibens bis zum 18.09.2014 auf reisen. Danach können wir uns jederzeit mit ihnen treffen. Wir würden uns sehr über eine Rückäußerung von ihnen freuen. Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative QUICKBORN 2011
Ernst Klöpner, Ohlmöhlenweg 3, 25451 Quickborn

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