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Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen

Abwasserentsorgung obliegt der Gemeinde Ellerau. Die Verpflichtungen sind der KBE Ellerau übertragen. Die Verwaltung der KBE arbeitet selbständig unter der Leitung des Prokuristen und seiner Mitarbeiter

Abwasser: Respekt, wer selber macht.

Regenwassersammler Buchenweg
Neuer Regenwassersammler Ecke Brombeerweg – Buchenweg

Abwasserentsorgung obliegt der Gemeinde Ellerau. Für zentrale und dezentrale Entsorgung werden Abgaben erhoben. Abwasserbeseitigung ist durch Satzung der Gemeinde geregelt.

Es geht um zwei Bereiche, die Schmutzwasser- und die Niederschlagswasser- entsorgung. Die Schmutzwasserentsorgung wird an der Übergabestelle Luisenweg an den Abwasserzweckverband Pinneberg zur Entsorgung übergeben. Das Niederschlagswasser wird über verrohrte Gräben und diverse Bäche und Teiche, zur Versickerung und in die Regenrückhaltebecken bzw. zum Abfluss in die Pinnau geleitet.

Grundstückseigentümer sollen Dichtheitsnachweise erbringen. Eine dafür vorgesehene Frist endet u. U. Ende 2015. Grundstücks- und Hauseigentümer, als Betreiber der Grundstücksentwässerungsanlagen, sind eigenverantwortlich an vorgegebene Fristen gehalten. Vorgesehen ist, dass sie den Zustand der erdverlegten, privaten Abwasserleitungen feststellen und erforderliche Sanierungsmaßnahmen durchführen. Die geforderten Nachweise sollen bis zum 31. Dezember 2015 für folgende Grundstücksentwässerungsanlagen vorgelegt werden:

  • Private Abwasseranlagen, die innerhalb von Wasserschutzgebieten der Zonen II, III und III A betrieben werden. Ausgenommen sind Abwasserleitungen, die lediglich gering verschmutztes Regenwasser ableiten.
  • Alle Abwasseranlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten, unabhängig vom Standort.

Unter gewerbliches Abwasser fällt durch gewerblichen oder industriellen Gebrauch verändertes und verunreinigtes Wasser. Für alle anderen privaten Abwasseranlagen ist der Dichtheitsnachweis bis Ende 2025 zu erbringen.

Die Verpflichtungen zur Abwasserentsorgung sind der KBE Ellerau übertragen. Vorsitzender der Kommunalbetriebe Ellerau, Anstalt des öffentlichen Rechts, ist Bürgermeister Eckart Urban (SPD). Verwaltungsratsvorsitzender ist Rainer Schultheis (BVE). Im Verwaltungsrat übernehmen 7 Verwaltungsratsmitglieder und deren Stellvertreter die Aufgaben. Die Stellen verteilen sich nach Parteiproporz und werden nach der Kommunalwahl durch den Gemeinderat besetzt. Die Verwaltung der KBE arbeitet selbständig unter der Leitung des Prokuristen und seiner Mitarbeiter.

Ellerau startet in die Badesaison

„Wir haben etwas zu feiern“. Badesaison 2015 am 01.05.2015 eröffnet. Kostenfreies Internet am Schwimmbad…

Warmwasserbad wird am 1. Mai festlich eröffnet

Kiosks im Schwimmbad-1
Familie Dogan: Ellerauer Schwimmbad öffnet am 1. Mai

Der Mai kann kommen, Ellerau ist gut gerüstet. Auch Familie Zeki und Hülya Dogan, seit 10 Jahren Pächter des Kiosks im Schwimmbad, ist mit ihrem gastlichen Festzelt gut vorbereitet. Der Ansturm wird nicht ausbleiben, denn die Wassertemperatur wird in beiden Becken auf angenehme 26 – 27 Grad gehalten. Auch in diesem Jahr lässt es sich der Bürgermeister nicht nehmen, zu einer großen Eröffnungsfeier ab 10:00 Uhr einzuladen. Der Eintritt ist frei.

„Wir haben etwas zu feiern“, teilen die Kommunalbetriebe Ellerau mit. Zum ersten Mal gibt es in dieser Saison kostenfreies W-LAN für Gäste. Unser Bad ist bei Senioren aus Ellerau und Quickborn beliebt, weil sie früh am Morgen, montags bis freitags von 6:00 bis 9:00 Uhr, ihre Bahnen ungestört schwimmen können. Montags ist zudem von 12:00 bis 20:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 11:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Sonnabends, sonntags und an Feiertagen ist die Öffnungszeit von 10:00 bis 18:30 Uhr.

Zur Eröffnung gibt es einen Schnupperkurs im Tauchen. Unser Bademeister, Herr Siegfried Scheiwe, freut sich auf Ihren Besuch.

Wohnraumförderprogramm des Landes Schleswig Holstein 2015-2018

Bebauung_Ellerau_Zentrum
Wohnungsbau in Ellerau

Offensive für bezahlbares Wohnen

Das Land stellt in diesen vier Programmjahren insgesamt 360 Millionen Euro für die Förderung von sozialem Wohnraum zur Verfügung und setzt die Offensive für bezahlbares Wohnen fort. Zusätzlich werden 20 Millionen Euro für gemeinschaftliche Wohnprojekte zur Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt. Mit den staatlichen Darlehen können rund 4.200 soziale Mietwohnungen sowie 730 Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gefördert werden.

Die öffentlichen Mittel für den Neubau und die Modernisierung von Mietwohnungen fließen hauptsächlich in das Hamburger Umland, nach Sylt sowie nach Kiel und Lübeck. Das Programm wird von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) umgesetzt. Die IB.SH nimmt die Förderanträge entgegen und zahlt die Mittel aus. In den Genuss der Gelder aus der staatlichen Wohnraumförderung kommen vorrangig Investoren, die hauptsächlich für Menschen mit niedrigem Verdienst, Rentner mit geringen Altersbezügen sowie Familien mit kleinen Erwerbseinkommen und Empfänger von Transferleistungen Wohnungen neu bauen oder sanieren.

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

Auch die Förderung von Eigentumsmaßnahmen im Bestand wird im größeren Umfange gefördert. So unterstützt z.B. das Hauserwerbsprogramm mit kombinierter energetischer Förderung den Wunsch junger Familien nach Eigentum. Haushalte, die beabsichtigen, ihre gemietete Wohnung als Eigentum zu erwerben, können finanziell gefördert werden. Diese so genannte Mieterprivatisierung kann im Grundsatz gefördert werden, wenn sie der Schaffung und Erhaltung stabiler Bewohnerstrukturen dient. Außerdem können Eigentumsmaßnahmen gefördert werden, bei denen ein bestehendes Gebäude, das bisher nicht Wohnzwecken diente, zu Eigentumswohnungen oder anderen Formen selbstgenutzten Eigentums umgebaut wird und damit neuer Wohnraum geschaffen wird.