Kurz und knapp hat das Gemeindeprüfungsamt die Praxis der Gemeinde zur Ermittlung der Kosten zur Straßenreinigung beanstandet:
Die Straßenreinigungssatzung ist zu ändern. Rechtswidrige Regelungen sind zu beseitigen. Sehen Sie auch unter “Anträge”, GV am 03. März 2016, hier:
• Der öffentlich rechtliche Vertrag mit Norderstedt sollte dahingehend geändert werden, die Durchführung der Straßenreinigung zukünftig den Aufgaben der Außenstelle Ellerau zuzuordnen.
• Die Straßenbaukosten sind künftig haushaltsrechtlich korrekt zu buchen.
• Maßnahmen der Rattenbekämpfung sind nicht Teil der Straßenreinigung.
• Kosten, die der Straßenreinigung nicht zuzurechnen sind, müssen den haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprechend, abgegrenzt werden.
• Die Gemeinde sollte zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit … Straßenreinigungsgebühren erheben.
• Die Gemeinde muss dafür sorgen, dass die KBE die anteiligen Kosten für Winterdienstleistungen des Bauhofes ermitteln. Diese Kosten sind in die Kalkulation von Straßenreinigungsgebühren einzubeziehen.
Ihre Meinung ist gefragt. Seit 14 Monaten haben Beratungen zu dem Thema nicht stattgefunden. In den Ausschüssen wurden keine Beschlüsse gefasst. Lt. Vorlage werden zukünftige Lösungen, teils ohne Fristen, als Absichtserklärungen vorgeschlagen.