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Lust auf Theater

Der Theaterbus Ellerau war am 15.Okt 2014 auf Reisen, zu den Hamburger Kammerspielen

Ein  trüber, feuchter Herbsttag

Der Theaterbus Ellerau war am 15.Okt 2014 auf Reisen, zu den Hamburger Kammerspielen. Probleme unserer Zeit, um Politik, Generationen, Ehe, Eltern, Kinder, Weltanschauung wurden auf der Bühne hautnah gezeigt. Das geht jeden an. Dies war ein gelungener Abend. Danke, Heike Schröder, für den denkwürdigen Abend.

Zorn Kammerspiele Hamburg
Aufführung “Zorn” mit Jonathan und Rufus Beck in den Hamburger Kammerspielen

Die Reise beginnt zu Hause

Heute ist Theater. Theater ist wie Urlaub. Urlaub, wovon? Theaterbesucher begeben sich lange vorher auf eine Reise ins Ungewisse. Sie planen ihre Aktion, nehmen Geld in die Hand, spenden einen Teil ihrer kostenbaren Zeit. Was macht den Wert eines Theaterbesuches aus?

Schon mit der Bekleidung, dem Herrichten des Äußeren, beginnt der Theaterabend. Der Körper, die Seele werden glattgestrichen. Auf dem Weg ins Unbekannte werden Schwierigkeiten überwunden. Schließlich findet man seinen Platz im Theater und den Blick in eine neue Welt.

Was wird geschehen

Werde ich von dem Geschehen auf der Bühne angesprochen? Erste Eindrücke, das Bild, die Beleuchtung, das Wort, Kulisse, die Gesten der Darsteller formen mein Gefühl. Bin ich gewöhnlich Akteur, so bin ich hier still, höre zu, beobachte. Um mich ist es dunkel, meine Gefühle bleiben verborgen. Deshalb kann sich alsbald mein Gesicht, meine Gestalt entspannen. Ich kann mich Einleben in die Handlung, für ein, zwei Stunden bequem zurücklehnen.

Wo bin ich, was mach ich hier

Ich bin nicht allein. Um mich herum sitzen Theaterbesucher, eine ausgesuchte Gemeinde. Ich höre Lachen, Rascheln, Reaktion. Schon in der Pause bin ich ein anderer Mensch. Lächelnd, entspannt blicke ich in die Runde. Wie mag es weitergehen? Gespräche kommen und gehen, flüchtig. Wie lösen die Akteure das Problem, wird es Überraschungen geben? Welche Erwartung habe ich? Ich wünsche mir immer einen glücklichen Ausgang.

Mitten im Leben angekommen

Ein Stück Leben wird überzeichnet dargestellt, von meist berühmten Schauspielern, Regisseuren und Autoren. Treffen sie mein Empfinden? Zeigen sie meine Fragen, Freuden, Sorgen? Finde ich mich in den Darstellern, der Abfolge wieder? Wie würde ich es machen? Was ist mir sympathisch? Ich stelle fest, auch andere Menschen zeigen Gefühle. Sie gehen Wege, wie ich sie gehen würde oder finden ganz andere Lösungen. Im Theater bin ich Mensch, hier darf ich sein.

Ende gut, alles gut

Erfolgreiche Gewerbeansiedlung der CDU/FDP geführten Landesregierung

Schleswig-Holsteins Wirtschaft ist auf Wachstumskurs. Dass dies bei uns so bleibt, dafür will die CDU sorgen.

Schleswig-Holsteins Wirtschaft ist auf Wachstumskurs.

Gewerbeansiedlung Schleswig Holstein
Gewerbeansiedlung in Schleswig Holstein

Dass dies bei uns so bleibt, dafür will die CDU sorgen. Es wird sichtbar, dass die CDU mit ihren Maßnahmen zur Gewerbeansiedlung vor 30 Monaten den Aufschwung bewirkte. Die Wirtschaftsleistung stieg im nördlichsten Bundesland im vergangenen Halbjahr um 4,9%, preisbereinigt um 3%. Das ist Rekord, nur Sachsen hat ähnlich hohe Werte (Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein).

Auch der Arbeitsmarkt ist weiter im Aufwind. Die Arbeitslosenquote In unserem Land liegt derzeit bei 6,4 %. Schwarz sieht nur die derzeitige Landesregierung unter SPD und Grüne. Sie hat auch allen Grund dazu: Alles zeigt nach oben, nur SPD und Grüne sehen das nicht. Sie erwarten Abschwächung und Rückgang. Mit dem mangelnden Willen zum Ausbau der Infrastruktur in unserem Land legt sie allenthalben den Grundstein für Rückschritt und Misserfolg.

Der Erfolg der Ansiedlungspolitik der CDU geführten Kommunen führte auch zum starken Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit. Das ist viel Grund zur Freude. Unsere CDU steht für Wachstumspolitik von Malmö bis Hamburg, für weiteres Wachstum mit fortlaufendem Ausbau der Infrastruktur in unserem Raum. Wir brauchen die S21 bis Kaltenkirchen (AKN), Umgehungsstraßen, die A20 und einen Autobahnring um Hamburg sowie die Anbindung Dänemarks an Hamburg (Fehmarnbelt Tunnel).

Rote Laterne, Schleswig-Holstein wird kaputt gespart

Ideologische Spielwiesen, wirtschaftsfeindliche Gesetze, vernachlässigte Infrastruktur und desaströses Baustellenmanagement: In 30 Monaten macht die Albig-Landesregierung ein Jahrzehnt Aufbauarbeit zunichte.

Ideologische Spielwiesen, wirtschaftsfeindliche Gesetze, vernachlässigte Infrastruktur und desaströses Baustellenmanagement: In 30 Monaten macht die Albig-Landesregierung ein Jahrzehnt Aufbauarbeit zunichte.

Gewerbeansiedlung Schleswig Holstein
Gewerbeansiedlung Schleswig Holstein

In Schleswig-Holstein haben sich 2013 deutlich weniger Unternehmen angesiedelt als in den Jahren CDU-geführter Landesregierungen. Die Zahl der durch Neuansiedlungen geschaffenen Arbeitsplätze hat sich im Vorjahresvergleich fast halbiert. Das ist Signal für sinkendes Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Noch vor drei Jahren, unter der CDU/FDP-Landesregierung, war Schleswig-Holstein auf dem Weg zum ansiedlungsfreundlichsten Bundesland. Jetzt wandern Unternehmen ab.

Rader Hochbrücke
Marode Rader Hochbrücke

Initiative der CDU-Landtagsfraktion für eine wachstumsorientierte Mittelstandspolitik stoßen bei den Regierungsfraktionen auf Ablehnung. Förderung von Unternehmen in strukturschwachen Gebieten wurden abgeschafft. Es werden durch das Vergabegesetz neue bürokratische Hürden eingeführt.

Abschreckend für die Unternehmer ist zunehmend die marode Infrastruktur. Straßen, Brücken bröseln, sie sind ein einziger Schlaglochteppich. Das Verkehrschaos ist nicht nur teuer und ärgerlich für jeden Schleswig-Holsteiner, sondern sie richten erheblichen Schaden an. Für die Wirtschaft entwickeln sich schlechte Rahmenbedingungen zum echten Standortnachteil.

Bei Rader Hochbrücke, Rendsburger Kanaltunnel, Stillstand bei der Elbquerung und stockender Ausbau der B5 fehlt das Licht am Ende des Tunnels. Mit der Brücke über den Fehmarnsund zeichnet sich das nächste Risiko mit internationalen Auswirkungen ab. Schon jetzt ist klar, dass in der Zeit der Albig-Regierung nicht ein weiterer Kilometer der A 20 gebaut werden wird. Und aufgrund mangelndem Baustellenmanagements droht der Ausbau der A 7 das Stauchaos vor dem Elbtunnel noch einmal zu verschärfen.

Auch mit den wichtigen Schienenprojekten S 4 und AKN (S 21) in der Metropolregion geht es nicht voran.

Stau auf A7
Es drohen weitere Staus

Während der Ministerpräsident und sein Verkehrsminister fehlendes Geld aus Berlin beklagen, stellt der grüne Regierungspartner die meisten Verkehrsprojekte komplett in Frage oder kommt mit unrealistischen Vorschlägen. Eines stimmt: Die CDU-geführte Bundesregierung muss diese Projekte bezahlen. Doch ohne Planfeststellungsbeschluss kann der Bau erst gar nicht beginnen. Und für diesen ist das Land zuständig. Genau dort hakt es: Keines der Projekte ist baureif. Anträge der CDU, die Planungskapazitäten zu erhöhen, lehnen die Regierungsfraktionen ab. Albigs Missmanagement und Unzulänglichkeiten sind sichtbar.

Dass die Landesregierung von den maroden Landesstraßen nichts zu hören will, passt da ins Bild. 36 Millionen Euro wären allein notwendig, um den aktuellen – schlechten – Zustand zu halten. Die Landesregierung stellt aber gerade mal 25 Millionen Euro für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung – und das bei fast 400 Millionen Euro Mehreinnahmen im Haushalt. Anträge der CDU, für diesen Zweck mehr Geld bereit zu stellen, wurden abgeschmettert. Das Chaos setzt sich beim Erhalt der kommunalen Straßen und bei der Sanierung der desolaten Sportanlagen und Bäder fort. Auch da wird weiter kaputt gespart. Denn SPD, Grüne und SSW verteilen die Mittel lieber auf ihren ideologischen Spielwiesen.

Hans-Jörn Arp, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion

Straßenbau Beitragssatzung in Ellerau

ich hatte Gelegenheit den Entwurf Beitragssatzung Ellerau, Stand 03.04.2014 über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Ellerau, zu lesen. Meine Vorschläge dazu…

An die politischen Parteien, Verbände in Ellerau

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte Gelegenheit den Entwurf Beitragssatzung Ellerau, Stand 03.04.2014 über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Ellerau, zu lesen. Es gilt § 4 der Gemeindeordnung (GO) Schleswig Holstein mit zahlreichen Änderungen ab 13. April 2012. Der Grundsatz Grundrecht vor Bundesrecht, Bundesrecht vor Landesrecht, Landesrecht vor Gemeinderecht ist anzuwenden. Jetzt meine Stellungnahme zum Entwurf der Beitragssatzung Stand 03.04.2014:

  1. § 1 Allgemeines letzter Absatz: .. erhebt die Gemeinde Beiträge von den Grundstückseigentümern, … soweit die Erneuerung Vorteile bringt. Von Aufwendungen nach § 1 haben nicht nur Grundstückseigentümer einen Nutzen sondern alle Anwohner, egal ob Eigentümer, Mieter oder Pächter insbesondere auch der private und gewerblicher Durchgangsverkehr. Ungleichbehandlung!
  2. Neu ist § 1 a) Erneuerung von vorhandenen Ortsstraßen – Grundstückseigentümer entrichten eine Aufwandsbeteiligung von bis zu 85%. Der Grundeigentümer konnte bisher für Vermietung und Verpachtung Erschließungskosten und Grunderwerbssteuer für die Miethöhe einkalkulieren. Die neue Sondersteuer ist nicht mehr für die Miethöhe kalkulierbar.
  3. Ungeklärt ist, wer den Nutzen hat, also Kostenträger ist, wenn zwecks Verkehrsberuhigung Blumenkübel etc. aufgestellt werden, Bushaltestellen, Parkbuchten, Kantsteinabsenkung etc. auch wenn die betroffenen Anwohner die Maßnahme weder wünschen noch für erforderlich halten.
  4. § 1 Allgemeines: Aufwand für Erneuerung (bisher Zuständigkeit der Kommunen) schafft neue Tatsachen und greift unkalkulierbar in unser Rechtssystem ein. Zur Herstellung der Gleichbehandlung müssen diverse Gesetze im BGB (Steuerrecht und Mietrecht) geändert werden. Das ist eine ausgezeichnete Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen.
  5. § 1 in Verbindung mit § 2 und § 3 verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz GG und das Antidiskriminierungsgesetz BGB, die uneingeschränkt für alle Bewohner eines Ortes gelten soll, egal ob vermögend / Unvermögend, Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter. Denn alle haben beim beitragspflichtigen Aufwand nach § 2 mehr oder weniger einen Nutzen. Nach § 3 sind aber nur Eigentümer und Pächter beitragspflichtig.
  6. Diese Sondersteuer, die zusätzlich zu den Erschließungskosten mehrfach erhoben werden kann, schadet längerfristig der Gemeinde: die Attraktivität von Immobilien in Ellerau wird sinken, Mieten steigen, der Wohnungsneubau wird stark einbrechen.
  7. § 13 die Satzung tritt rückwirkend in Kraft: – das ist unakzeptabel!! Rückwirkend = 1 Jahr? 10 Jahre? – alles kann demokratisch beschlossen werden. Rechtssicherheit ist damit ausgehebelt, eine langfristige Planbarkeit von Gesetzen und Verordnungen (Erschließungskosten nur einmal bezahlen) Der Rechtsfrieden und war bisher ein hohes Rechtsgut.

Elleraus Straßen und Bürgersteige sind nicht wegen einer außerordentlichen hohen Verkehrsfrequenz und LKW- Belastung in einem erbarmungswürdigen Zustand. In den letzten 30 Jahren wurde in regelmäßigen Abständen Straßen und Bürgersteige wegen Neuverlegung/ Änderung von Gas, Telefon Breitbandkabel, neue Hausanschlüsse örtlich geschlitzt und wieder stümperhaft repariert. Manchmal wurde schon nach wenigen Monaten parallel zum vorherigen Eingriff, in geringem Abstand von anderem Gewerken erneut geschlitzt und nach Fertigstellung der Belag wieder repariert. Der Ausführung des reparierten Straßenbelages nach zu urteilen, gab es entweder keine Endabnahme durch die Gemeinde/ Kreis, – oder der Endabnehmer hatte keine Kompetenz. Meine Vorschläge:

  1. Den Entwurf der Beitragssatzung Seite 1 bis 8 ersatzlos streichen und nur über Blatt 9 verhandeln.
  2. Eine Satzung über Reparaturen von Straßen /Geh- Radfahrwege nach Änderungen an Siel/ Gas/Wasser/ Telefon/ Kabelanschluss ist dringend erforderlich.
  3. Gehwege und Radfahrwege müssen über die gesamte Breite und mindestens in einer Länge von 5 Meter erneuert werden.
  4. Straßen müssen über die gesamte Breite und mindestens in einer Länge von 10 Meter erneuert werden. Flickschusterei ist unzulässig.
  5. Um Pfusch zu verhindern ist eine abschließende Bauabnahme dringend erforderlich.

Leider kann man, im Gegensatz zu den Telefon/ Kabel/ Gas/ Strom- Anbieter, den Anbieter für die Gemeindeverwaltung nicht wechseln.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Ing. Walter Schmidt
Am Felde – Ellerau

Siehe dazu auch: Wer soll das bezahlen