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Kulturförderung ist Sache der Länder und Gemeinden

“Digitale Transformation” ist Herausforderung für Zukunft. Kommunikationstechnik, Mobilität und Integration verändern das Miteinander…

Miteinander, Kultur, Gesellschaft, Gemeinschaftsgefüge im Wandel

Kampf der Kulturen, Friedenssaal Münster, Westfalen

Digitale Transformation ist Herausforderung für Zukunft

Technik, Mobilität und Integration verändern das Miteinander. Das Prinzip “Selbstbestimmung” gerät in Gefahr.

Politik, Wissenschaft und Gesellschaft fällt die Aufgabe zu, Beziehungen unter den Menschen zu ordnen und den Fortschritt angemessen einzubeziehen. Miteinander ist ohne Kultur nicht denkbar. Der „Wilde“ ist niemals gesetzlos. Frei sein bedeutet nicht, ohne Regeln zu leben.

Mit beliebigen Menschen aus beliebigen Kulturkreisen weltweit zu kommunizieren ist mit Handy und Computer einfach. Besonders Kinder und Heranwachsende brauchen Einsichten zur Einschätzung und Bewertung ihres Handels. Mit Computerhelm, Brille und Sound betritt man die virtuelle Welt der Träume.

Wirklichkeit wird etwas anderes. Spielerisch wird in eine bewegte, virtuelle, jedoch reale Welt der Illusionen, mit Visionen in 3D-Bildern mit Raumklang eingetreten. Gewalt und Tod werden Spiel. Unbegrenzt können dabei Leben und Leistung beliebig ein- und ausgeschaltet werden. Unsere Gesellschaft hat bisher keine schlüssigen Antworten zu den neuen Fragen entwickelt.

Kultur ist Gemeinschaftsgefüge. Sie hat viele Themen und Ausdrucksformen sowie historische Merkmale. Sie entwickelt und vermittelt absichtsvolles, zielstrebiges Vorgehen, Festlegungen mit gesetzlichen Regelungen zum Verhalten z. B. in Ehe, Familie, erweiterte Familie, Hausgemeinschaft, Partei- und Gemeinschaftszugehörigkeit, Gemeinde, Stadt, Land, Nationalität. Zugewiesene Ränge und Standorte unterscheiden sich z. B. durch Landschaft, Geburt, Erbe, Leistung usw. Biologische Faktoren wie Hautfarbe, Geschlecht, Gesundheit, Alter und Begabung spielen eine große Rolle. Zuweisungen der Stellen mit Rechten und Pflichten werden durch Anlage, Erziehung, Auslese, Begünstigung und Protektion gelöst. Kulturen entwickeln Weltanschauungen und sind im Wandel.

Hier einige Kennzeichen von Kultur:

  1. Materielle Kultur: Wirtschaft, Technik
  2. Soziale Institutionen: Kommunikation, Soziale Organisationen, Erziehung, Politische Strukturierung
  3. Kunst und Wissenschaft: Grafische und plastische Künste, Musik und Tanz, Bräuche und Sitten, Sprache und Literatur, Geistige Organisation und Forschung
  4. Mensch und Universum: Glaubenssystem, Wertesystem, Philosophie

Hier fünf Kategorien als Faktoren von universaler Bedeutung:

  • Ordnung, Werte, Integration, Tradition, Wandel

Literatur: Charlotte Bühler, Psychologie im Leben unserer Zeit

Kulturförderung – Wikipedia

Kulturförderung ist in den Landesverfassungen verankert, so etwa in Art. 18 Abs. 1 der Landesverfassung für Nordrhein-Westfalen: „Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu fördern.“. Die Gemeinden leiten ihr Recht zur eigenständigen Kulturförderung direkt aus dem Grundgesetz ab. In Art. 30 des GG wird die Kulturhoheit der Länder festgelegt: „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine anderen Regelungen trifft oder zuläßt.“ In Art. 28 Abs. 2 GG heißt es zudem: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Aus juristischer Sicht ist jedoch diese vermeintliche Pflicht zur Kulturfinanzierung wegen der fehlenden Konkretisierung nur eine freiwillige Aufgabe.

Aktualisiert 13.10.2016