Die Gemeinde steht in der Verantwortung
In welchem Umfang die Kommunen die betroffenen Anlieger zur Finanzierung künftiger Straßenausbau Maßnahmen heranziehen, entscheiden sie jeweils, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, vor dem Hintergrund ihrer finanziellen Möglichkeiten und des rechtlich Zulässigen, in eigener Verantwortung.
„Bei Straßenbaumaßnahmen tragen die Beitragsberechtigten (also die Gemeinde) mindestens fünfzehn vom Hundert des Aufwandes“, so der Bericht des Bürgermeisters. Wer zahlt die verbleibenden 85 Prozent? Mit Beschluss der Straßenbau Beitragsatzung Satzung stellt sich die Gemeinde eine Blankovollmacht aus.
Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand anzulegen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Beim Bau und bei der Unterhaltung der Straßen sind die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik zu beachten.
Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Straßenteile, die nicht in der Straßenbaulast des Landes oder eines Kreises stehen. Hinsichtlich der noch durchzuführenden Widmung von Straßen gibt es inzwischen eine Bestandsaufnahme (siehe Plan der Gemeinde). Es müssen noch eine Vielzahl von Straßen gewidmet werden. Die Verwaltung bereitet dies vor. (Die förmliche Widmung sollte bereits in der GV-Sitzung am 02.05.2013 erfolgen.)
Soweit eine Gemeindeverbindungsstraße ausschließlich oder überwiegend dem Verkehrsbedürfnis anderer Gemeinden dient, haben diese, nach Maßgabe ihres Nutzens der baulastpflichtigen Gemeinde, die im Rahmen der Straßenbaulast erforderlichen Aufwendungen zu erstatten. Wechselt die Straßenbaulast, so gehen das Eigentum an der öffentlichen Straße ohne Entschädigung auf den neuen Träger der Straßenbaulast über.”
Siehe auch: – Straßenbau in Ellerau