Wer soll das bezahlen… (Schlager von Jupp Schmitz 1949).
In Vorbereitung: Beitragssatzung für Anlieger, Eigentümer oder Nutzer der Grundstücke
Lieber Herr Werner,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben.
Das Thema ist höchst aktuell in Ellerau. Wir stimmen überein, dass die meisten Straßen in Ellerau, nach mehr als 30-40-50 Jahren in einem beklagenswerten Zustand sind. (Abnutzung?). Die CDU Ellerau schlägt vor:
Ein Straßenbaukonzept für Ellerau muss her.
Die Gemeinde, der Bürgermeister, hat zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von vorhandenen Ortsstraßen den Entwurf einer
Satzung zur Erhebung von Beiträgen vorgelegt.
Die Satzung regelt im Voraus, welchen Kostenbeitrag jeder Bürger künftig zu leisten hat. Bis heute sind nicht der Aufwand und die Kosten des Straßenbaues ermittelt. Der Bürger muss wissen, was auf ihn zukommt, bevor über Modalitäten der Bezahlung entschieden wird. Mit Beschluss der Satzung stellt sich die Gemeinde eine Blankovollmacht aus.
Die Verwaltung Norderstedt
hat zum Satzungsentwurf eine Stellungnahme abgegeben. Der Entwurf der Straßenbaubeitragssatzung wird beraten in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 25.06.2014, ab 19:30 Uhr. Gemeinden können Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit die Gesetze dies nicht anderes bestimmen. Auch die Kommunalaufsicht muss zustimmen. Ich bitte Sie und alle Betroffenen sich ein Bild von den beabsichtigten Regelungen zu machen und der Sitzung beizuwohnen.
Gebühren für Eigentümer, Anlieger oder Nutzer
Im wesentlichen wird festgelegt, welche Gebühren auf Eigentümer, Anlieger oder Nutzer der Grundstücke in Ellerau zukommen. Die bisherige Satzung der Gemeinde Ellerau vom 11.10.1983 ist nach den gesetzlichen Regelungen automatisch (seit 2003) außer Kraft.
Erhaltung von Straßen
dienen auch Ihrer persönlichen Alterssicherung. Für Sie, Anlieger, Eigentümer oder Nutzer der Grundstücke in Ellerau dürfte zumindest der Werterhalt sowie Wertsteigerung ihres Grundbesitzes von hohem Interesse sein. Die CDU Ellerau hat dazu das Wohl und den Vorteil aller Bürger im Ort im Auge. Durch die neue Satzung sind praktisch alle Verkehrsflächen betroffen: Anliegerstraßen, Wege und Plätze, Haupterschließungsstraßen und andere Verkehrswege, sowie Hauptverkehrsstraßen. Die CDU Ellerau setzt sich dafür ein, dass innerörtlicher Verkehr in Zukunft begrenzt wird durch Ausbau von Umgehungsstraßen. Die Baulasten dafür tragen übergeordnete Stellen.
Baumaßnahme Moortwiete
Bezüglich der Baumaßnahme Moortwiete hat es in der Vergangenheit Regelungen der Gemeindevertretung gegeben, wodurch der überwiegende Teil der Kosten (80%) von anderen Kostenträgern übernommen wurde. Um bereits durchgeführte Baumaßnahmen abrechnen zu können wird sogar erwogen, die Satzung rückwirkend, z. B. ab 01.01.2011, zu erlassen.
Sehen Sie dazu den Beitrag aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 11.03.2013: → Niederschrift Ellerau
Nach der Sitzung werde ich mich zu dem Thema weiter äußern.
Viele Grüße
Ihr Rolf Schröder
Siehe auch: → Ellerauer Kreisverkehr