Neue Anreize für eine Frühverrentung?
- Nein. Eine Altersrente mit 63 Jahren gibt es bereits nach geltendem Recht. Im Jahr 2012 sind 39 Prozent (rund 257.000) aller Versicherten bereits bis zum Alter 63 in Rente gegangen. Neu ist, dass Menschen, die sehr lange gearbeitet haben und ab 63 in Rente gehen können, zukünftig keine Abschläge mehr in Kauf nehmen müssen.
Das Rentenpaket ist gepackt mit ganz konkreten Verbesserungen, die direkt bei den Menschen ankommen, die sich reingehängt und angestrengt haben. Dieser Einsatz muss auch in der Rente mehr wert sein als bisher. Das ist nicht geschenkt, sondern verdient. Die Rente wird dadurch gerechter.
Warum wird die Rente ab 63 eingeführt?
- Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 werden die Menschen belohnt, die mit ihrer Lebensarbeitsleistung das Rentensystem stützen. Menschen die 45 Jahre gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf Anerkennung ihrer Lebensleistung. Es werden diejenigen in den Blick genommen, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Für diese Menschen wird die bereits bestehende Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ab 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen, begrenzt und vorübergehend ausgeweitet.
- Schrittweise Anhebung der Rente ab 63
Aus der Rente ab 63 wird schrittweise die Rente ab 65. Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wer also nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.