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Straßenbau in Ellerau

Thema: Straßenbau in Ellerau

Umleitung in Ellerau
Umleitungsstrecke bei Vollsperrung der Moortwiete

Sehr geehrter Herr Schröder,

dieses Thema ist mir schon lange ein Ärgernis: Der miserable Zustand vieler Straßen in Ellerau, der sich schon seit Jahren hinzieht!

Manche Löcher wurden zwar durch Gemeindemitarbeiter notdürftig gestopft, aber das ist nicht mehr als eine unprofessionelle Flickschusterei. Denn nur nach wenigen Wochen sind dieselben Löcher oft wieder neu aufgerissen.

Zwar wird auch mal ein ganzer Straßenabschnitt mit einer neuen Asphaltdecke überzogen – wie kürzlich in der Moortwiete, wo es gar nicht so dringlich war – aber andere Straßen (siehe z. B. Stettiner Straße) und viele andere Stellen hätten es viel nötiger repariert oder erneuert zu werden.

Langer Rede, kurzer Sinn: Wie hält es Ihre Partei mit der Verbesserung des Straßenzustands in Ellerau? – Wie ist hier Ihr Plan und wie sehen Ihre Forderungen gegenüber der Gemeinde Ellerau aus? – Haben Sie Informationen darüber, ob und was in dieser Angelegenheit von Seiten der Gemeinde in Ellerau geplant ist?

Für eine baldige Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß, Manfred Werner, Ellerau

In Vorbereitung: Beitragssatzung für Anlieger, Eigentümer oder Nutzer der Grundstücke

Alieger frei
Anlieger frei

Lieber Herr Werner,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Das Thema ist höchst aktuell in Ellerau. Wir stimmen überein, dass die meisten Straßen in Ellerau, nach mehr als 30-40-50 Jahren in einem beklagenswerten Zustand sind. (Abnutzung?).

Ein Straßenbaukonzept für Ellerau muss her.

Die Gemeinde, der Bürgermeister, hat zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von vorhandenen Ortsstraßen den Entwurf einer Beitragssatzung zur Erhebung von Beiträgen vorgelegt. Damit soll geregelt werden, welchen Kostenbeitrag jeder Bürger künftig zu leisten hat. Die Verwaltung Norderstedt hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Der Entwurf der Straßenbaubeitragssatzung wird beraten in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 25.06.2014, ab 19:30 Uhr. Gemeinden können Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit die Gesetze dies nicht anderes bestimmen. Auch die Kommunalaufsicht muss zustimmen. Ich bitte Sie und alle Betroffenen sich ein Bild von den beabsichtigten Regelungen zu machen und der Sitzung beizuwohnen.

Im wesentlichen wird festgelegt, welche Gebühren auf Anlieger, Eigentümer oder Nutzer der Grundstücke in Ellerau zukommen. Die bisherige Satzung der Gemeinde Ellerau vom 11.10.1983 ist nach den gesetzlichen Regelungen automatisch (seit 2003) außer Kraft getreten.

Erhaltung von Straßen dienen auch Ihrer persönlichen Alterssicherung. Für Sie, Anlieger, Eigentümer oder Nutzer der Grundstücke in Ellerau dürfte zumindest der Werterhalt sowie Wertsteigerung durch Ausbau von hohem Interesse sein. Die CDU Ellerau hat dazu das Wohl und den Vorteil aller Bürger im Ort im Auge. Durch die neue Satzung sind praktisch alle Verkehrsflächen betroffen: Anliegerstraßen, Wege und Plätze, Haupterschließungsstraßen und andere Verkehrswege, sowie Hauptverkehrsstraßen. Die CDU Ellerau setzt sich dafür ein, dass innerörtlicher Verkehr in Zukunft begrenzt wird durch Ausbau von Umgehungsstraßen. Die Baulasten dafür tragen übergeordnete Stellen.

Bezüglich der Baumaßnahme Moortwiete hat es in der Vergangenheit Regelungen der Gemeindevertretung  gegeben, wodurch der überwiegende Teil der Kosten (80%) von anderen Kostenträgern übernommen wurde. Um bereits durchgeführte Baumaßnahmen abrechnen zu können wird sogar erwogen, die Satzung rückwirkend, z. B. ab 01.01.2011, zu erlassen.

Sehen Sie dazu den Beitrag aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 11.03.2013: → Niederschrift Ellerau

Nach der Sitzung werde ich mich zu dem Thema weiter äußern.

Viele Grüße
Ihr Rolf Schröder

Siehe auch: → Ellerauer Kreisverkehr

Europawahl Ergebnisse Ellerau

Europawahl_Ellerau_EuropawahlHochrechnungEllerau_26-05-2014-02-40
Europawahl Ellerau Hochrechnung vom 26.05.2014

Elleraus Beitrag

Die CDU Ellerau dankt ihren Wählern für das gute Ergebnis ganz herzlich. Es spiegelt die stabilen bürgerlichen Verhältnisse in Ellerau.

Unsere Prognose 37,5 % wurde nicht erreicht. Mit 36,4% der Stimmen (Kreis 36,5%) hat die CDU Ellerau, gegenüber der Europawahl 2009, 3,5% der Stimmen eingebüßt (Kreis -2,5%). Der Anteil der SPD-Stimmen verbesserte sich um fast 12% (Kreis 9,2%). Die AfD hat sich in Ellerau mit 9,2% der Stimmen (Kreis 7,2%) deutlich positionieren können. Die Wahlbeteiligung betrug in Ellerau 44,4 % (Kreis 42,5%).

Das ist ein guter Erfolg

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Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel in Neumünster

Es hat sich gelohnt. Im Ort wurden Gespräche geführt, Plakate aufgestellt, Besuche gemacht. Der CDU-Schaukasten im Zentrum wurde, wie immer, aktuell gestaltet. Wir haben an die geschichtliche Leistung Konrad Adenauers für Europa erinnert. Selbst beim Besuch unserer Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel in Neumünster haben wir noch spontan drei Gästen aus Ellerau den Zugang zur Ehrentribüne ermöglichen können.

Rolf Schröder

europawahl[1]
Vorläufiges Endergebnis Ellerau

 Kreis Segeberg, im Vergleich

Europawahl Kreis Segeberg
Kreis Segeberg Ergebnisse

 

Ausbau A7 – Was kommt auf Ellerau zu?

 

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Autobahn A7 bei Henstedt-Ulzburg

DEGES berichtet über den sechsspurigen Ausbau der A7 zwischen Bordesholmer Dreieck und Hamburg

Am Montag, 12.05.2014 um 19.00 Uhr wird Herr Schönherr als Vertreter der DEGES im

  • Bürgerhaus in Kaltenkirchen, Friedenstraße 9, 24568 Kaltenkirchen, 04191 952323, berichten.
  • Als weiterer Gast konnte unserer Landtagsabgeordneter Volker Dornquast (CDU) gewonnen werden.
  • Die DEGES ist Projektmanagementgesellschaft für den Ausbau. Sie nimmt die Funktionen als Bauherr und Hausherr (ohne hoheitliche Aufgaben) wahr. In einem komplexen und  vernetzten Projekt- und Qualitätsmanagement koordiniert, optimiert und kontrolliert die DEGES die Leistungen externer Planer, Grunderwerber, Bauüberwacher, Bauunternehmen und sonstiger ausgewählter Dienstleister.

An diesem Wochenende startet der Ausbau der A7 auf Hamburger Gebiet und in einigen Monaten wird es dann in Schleswig-Holstein soweit sein. Der Ausbau wird sich dabei über einen Gesamtzeitraum von ca. 10 Jahren hinziehen. Auch für Ellerau werden die verkehrlichen Auswirkungen dabei bedeutsam sein.

Wie sieht die zeitliche Planung aus, was hat man aus dem Ausbau der A1 gelernt und welche Maßnahmen werden für die A7 getroffen? Viele Fragen für die wir Antworten brauchen. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung.

Rente schon ab 63

Rente schon mit 63? Alle-fakten-leistungen-rente-mit-63

 

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Alle Fakten: Leistungen Rente mit 63

Neue Anreize für eine Frühverrentung?

  1. Nein. Eine Altersrente mit 63 Jahren gibt es bereits nach geltendem Recht. Im Jahr 2012 sind 39 Prozent (rund 257.000) aller Versicherten bereits bis zum Alter 63 in Rente gegangen. Neu ist, dass Menschen, die sehr lange gearbeitet haben und ab 63 in Rente gehen können, zukünftig keine Abschläge mehr in Kauf nehmen müssen.
    Das Rentenpaket ist gepackt mit ganz konkreten Verbesserungen, die direkt bei den Menschen ankommen, die sich reingehängt und angestrengt haben. Dieser Einsatz muss auch in der Rente mehr wert sein als bisher. Das ist nicht geschenkt, sondern verdient. Die Rente wird dadurch gerechter.

Warum wird die Rente ab 63 eingeführt?

  1. Mit der abschlagsfreien Rente ab 63 werden die Menschen belohnt, die mit ihrer Lebensarbeitsleistung das Rentensystem stützen. Menschen die 45 Jahre gearbeitet haben, haben einen Anspruch auf Anerkennung ihrer Lebensleistung. Es werden diejenigen in den Blick genommen, die ihr Arbeitsleben bereits in jungen Jahren begonnen und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Für diese Menschen wird die bereits bestehende Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren ab 65 abschlagsfrei in Rente zu gehen, begrenzt und vorübergehend ausgeweitet.
  2. Schrittweise Anhebung der Rente ab 63
    Aus der Rente ab 63 wird schrittweise die Rente ab 65. Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wer also nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.