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Presse: Bürgermeister-Kosten belasten den Haushalt

Der Antrag des BVE ist mit 14 Nein- Stimmen gegen 8 Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt worden.

Dringliche Meldung zur Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 20. September 2018

Die Presse berichtet 2 Tage vor der Sitzung, die Gemeindevertretung habe im März 2016 mehrheitlich beschlossen, zu einer hauptamtlichen Verwaltungsleitung zurückzukehren. Der Antrag des BVE wurde mit 14 Nein- Stimmen gegen 8 Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung mehrheitlich an den KoFA zurücküberwiesen. Lesen Sie dazu aus dem Protokoll der Sitzung.

Auszug aus der öffentlichen Niederschrift

TOP 13: B 16/0177 Hauptamtliche Leitung der Gemeinde
Körperschaft: Gemeinde Ellerau
Gremium: Gemeindevertretung Ellerau, GV/018/ XI
Sitzung am: 03.03.2016

Die Sitzung wird um 21.45 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 21.55 Uhr fortgesetzt.
Herr Urban stellt den Antrag, dass Thema in den Koordinierungs- und Finanzausschuss zurückzuverweisen.

Hauptamtliche Leitung der Gemeinde. Herr Wehner erläutert den Antrag.
Ziel ist es, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, in welche Richtung es zukünftig gehen soll.

Herr Wehner gibt bekannt, dass Frau Regina Stöver sich auf die Position der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters bewerben wird.

Herr Urban erläutert den bisherigen Verlauf des Antrages im Koordinierungs- und Finanzausschuss und zitiert aus der Ausarbeitung von Frau Schult (Evaluierung und Gegenüberstellung hauptamtlicher Bürgermeister / ehrenamtlicher Bürgermeister) mit den
daraus resultierenden Kosten für einen hauptamtlichen Bürgermeister mit 105,000 € / Jahr zzgl. Pensionsrückstellung für das erste Jahr in Höhe von € 200.000. Demgegenüber stehen Kosten für das ehrenamtliche Bürgermeisteramt von ca. € 25.000 / Jahr ohne irgendwelche
Pensionsaufwendungen.

Die Ausarbeitung ist bei der Gemeindevertreter Sitzung am 08.10.2015 diskutiert worden und sollte dann weiter im Koordinierungs- und Finanzausschuss behandelt werden. Des Weiteren zitiert Herr Urban § 10 der Geschäftsordnung. Demzufolge sind Anträge oder Vorlagen, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder ihres finanziellen Umfangs geeignet sind, auf die öffentlichen Finanzen der Gemeinde erheblich einzuwirken, im Koordinierungs- und Finanzausschuss zu beraten. Dieser
• prüft die Vereinbarkeit mit dem Haushalts- und Finanzplan der Gemeinde,
• berät über die Deckungsmöglichkeiten und
• unterrichtet, welche Auswirkungen sich für künftige Haushaltsjahre ergeben.

All dies ist bisher nicht erfolgt. Daher ist eine Rückverweisung in den Ausschuss dringend geboten.

Herr Dr. Fohrmann bedauert, dass die bereits im Koordinierungs- und Finanzausschuss
diskutieren Zahlen nicht im Sachverhalt aufgeführt sind.

Herr Groth erklärt, dass mittelfristig eine hauptamtliche Leitung nach seiner Meinung erforderlich sein wird.

Herr Dr. Hahn teilt mit, dass die Zahlen nicht aufgeführt worden sind, da sie ja bereits im Koordinierungs- und Finanzausschuss besprochen wurden.

Herr Wirtz fragt nach dem Unterschied zwischen einer hauptamtlichen und einer ehrenamtlichen Leitung. Viel einfacher und kostengünstiger wäre es, die ehrenamtliche Leitung durch eine qualifizierte Verwaltungskraft (Büroleiter, „Kümmerer“) zu unterstützen. Dies müsse im Bezug auf die Verwaltungsgemeinschaft geklärt werden. Herr Wehner antwortet, dass ein hauptamtlicher Bürgermeister eine höhere Arbeitszeit hat und somit auch mehr Leistung erbringen kann.

Des Weiteren teilt er mit, dass der Bürgermeister dem Ellerauer Verwaltungspersonal gegenüber ein Weisungsrecht haben sollte.

Herr Steinhoff teilt mit, dass er den Antrag begrüßt, aber diesem noch nicht zustimmen kann, da noch viele Dinge unklar sind.

Herr Wirtz teilt mit, dass im Antrag die zuvor genannten Alternativen fehlen.
Dr. Hahn informiert, dass in der Aufstellung von Frau Schult dargestellt wurde, dass ein Dezernent nicht möglich ist.

Herr Dr. Fohrmann weist daraufhin, dass sich die aus dem Antrag ergebenden Konsequenzen nicht im Sachverhalt aufgeführt sind.

Herr Urban verweist noch mal auf die Geschäftsordnung und teilt mit, dass das Thema im Koordinierungs- und Finanzausschuss weiter bearbeitet werden muss.
Herr Bihl schlägt vor, dass ein Gremium / ad-hoc Ausschuss gebildet werden sollte. Herr Bihl bittet darum, den Antrag auf die nächste Sitzung zu vertagen.

Frau Hansen erklärt, dass die Eile nicht verständlich ist, vor allem da es für die Ellerauer Bürger sehr wichtig ist, alles klar darzustellen.

Die Sitzung wird um 21.45 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 21.55 Uhr fortgesetzt.
Herr Urban stellt den Antrag, dass Thema in den Koordinierungs- und Finanzausschuss
zurückzuverweisen.

Abstimmungsergebnis:
Ja: 8
Nein: 14
Enthaltung: 1
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

Autor: ellerau

Rolf Schröder ist 1940 in Kiel-Gaarden geboren - das mit dem Nolde-Himmel und der norddeutschen Tiefebene. - Kindheit, Schule in Bordesholm. Nach der Lehre zum Werkzeugmacher (Berufsbildung 1957), Fachhochschulreife in Abendschule. Bundeswehr, in Bremen, Rendsburg bei Fernmeldeeinheit, Bataillonsstab S3. Rettungsmedaille des Landes Schleswig-Holstein Sturmflut 1962. Studium Fachhochschule Kiel, Fachrichtung Feinwerktechnik. 1964 Entwicklung GAG- und GS-Sammlungen bei E. Leybold Nachfolger, Leybold-Heraeus Dortmund. 1978 Phywe AG Göttingen in Hamburg, 1982 Vitrohm Pinneberg. Ab 1983 Gründung NordComp-Vertrieb Rolf Schröder in Ellerau, 1990 NordComp GmbH in Ellerau

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