Lärmschutz in Ellerau, wer möchte da nicht hellhörig werden
Das Gutachten führt nur Emissionen auf, die von der A7, L76 und AKN ausgehen. Innerörtliche Landstraße L234, Kreisstraße K24 und Bahnstraße bis Beckershof sind nicht Gegenstand der Lärm-Untersuchungen. Der Lärmaktionsplan nimmt Einfluss auf die Ortsentwicklung. Fast 90 % der Anhörungen werden nicht berücksichtigt oder sind lediglich zur Kenntnis genommen. Das ist nicht hinnehmbar.
Ellerauer Bürger (6000 Einwohner) haben ein Bild von unserem Ort. Im Osten grenzt die Wohbebauung an die Bundeautobahn A7, im Süden und Westen an AKN, Landesstraße L76, Berliner Damm Landstraße L234, Im Norden die Dorfstraße als Kreisstraße K24. Im Nord-Westen und Norden gibt es den „Elbblick“ auf das Gronau Tal mit Pinnau und Ebach.
Wer sich für Ansiedlung in Ellerau entscheidet, wohnt irgendwo am Rande dieses Außenringes. Aus allen Richtungen führen die vielbefahrenen Durchgangsstraßen in diesen bewohnten Ring hinein. Bei Staungen oder Vollsperrungen der A7 werden sie zu Umleitungsstrecken.
Die Krumbek durchschneidet die Mitte unseres Ortes. Nur wenige Bewohner kommen bisher in den Genuss, direkt an der Krumbek zu wohnen. Vorbildlich wurde die Region um die Skandinavien Allee, mit Altenwohnanlage und angrenzende Grünanlage geplant und gebaut. Die grüne Mitte Elleraus ist bis heute weitgehend frei von Haus- und Wohnungsbau.
Mit Einführung des Bundesemmissionsgesetzes, ab 1980, gelten gesetzliche Regelungen für Emissionen. Zum Schutz der Bewohner südlich der Moortwiete (östlich vom Buchenweg) wurde 1980 ein Emmissionsschutzwall zum Industriegebiet Ellerau errichtet. In der Folge sind die Wohnbebauungen dort in Dreier oder Viererreihe bis an den Wall herangeführt worden. Heute ist der Wall intensiv begrünt. Auf den gegenüber liegenden Flächen (westlich vom Buchenweg) unterblieb diese Maßnahme.
Übergangslos grenzt das so.g. Industriegebiet direkt an das Wohngebiet. Der vorgelegte Lärmaktionsplan enthält keine Ellerauer Emissionsquellen, wie sie von Straßen und Gewerbeansiedlungen ausgehen. Im Bereich westlich des Buchenweges, südlich der Moortwiete ist, fehlt eine Abgrenzung.
Der von der Verwaltung Norderstedt vorgelegte sog. Lärmaktionsplan kümmert sich nicht um Emissionen die im Ort zunehmend entstehen. Aufgeführt sind Straßen der Kreise und des Landes, außerhalb Elleraus. Dafür sind zur Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben Quickborn, Kreis und Land zuständig. Der seit 3 Jahren überfällige Plan wurde von der CDU Ellerau abgelehnt.