Die erneute Diskussion um diese Frage ist absurd. Wenn die größte Fraktion in Ellerau nicht imstande ist, einen ehrenamtlichen Bürgermeister zu stellen, so ist dies beschämend.
Selbst wenn unser gewählter Bürgermeister aus alters- oder gesundheitlichen Gründen zurücktreten wollte, müsste ein neuer ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt werden. Fände sich niemand, könnte von außen jemand bestellt werden. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass im Ausnahmefall der Wehrführer zum Bürgermeister ernannt werden kann.
Hauptamtliche Bürgermeister können nach § 41, Abs., 1 der Gemeindeordnung in Gemeinden bestellt werden, die mehr als 8.000 Einwohner haben. Es dürfte schwer sein in Ellerau Ausnahmefaktoren zu finden, wie etwa Insellage oder amtsführende Gemeinde, oder besonderer Fremdenverkehr.
Wenn wider Erwarten Ausnahmegründe vorlägen, wäre zu klären, welche Befugnisse hätte ein Hauptamtlicher Bürgermeister. Ellerau hat keine hauptamtliche Verwaltung und wird aus Norderstedt geführt. Ein Hauptamtlicher Bürgermeister hätte keine Weisungs- und Personalbefugnis.
Rolf Schröder