Die Bundesregierung will die Kommunen zu stärken

Mit einem Gesetz sollen zusätzliche 3,5 Milliarden Euro die Kommunen stärken. Die Kommunen in Schleswig-Holstein werden knapp 100 Mio. Euro erhalten. Diese Mittel können für eine weite Palette von Förderbereichen flexibel eingesetzt werden.
Folgende Maßnahmen sind nach dem Gesetz förderfähig: Krankenhäuser; Straßen (nur Lärmbekämpfung); Städtebau (incl. altersgerechter Umbau und Barriereabbau, ÖPNV); Informationstechnologie (ländliche Räume, um 50 Mbit-Ausbauziel zu erreichen); energetische Sanierung Infrastruktur; Einrichtung frühkindlicher Infrastruktur; energetische Sanierung Schulinfrastruktur und kommunaler/gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung.
Entgegen den Absichten der Bundesregierung will sich die schleswig-holsteinische Küstenkoalition bei den Förderbereichen lediglich auf zwei Maßnahmen beschränken: Einrichtung frühkindlicher Infrastruktur (20% der Mittel) und energetische Sanierung der Schulinfrastruktur (80% der Mittel). Die CDU Landtagsfraktion sowie die Kommunalpolische Vereinigung der CDU (KPV) werden sich in der nächsten Sitzung im Landesparlament strikt gegen einseitige Verwendung der Mittel ausssprechen.