fbpx

Straßenbau Beitragssatzung in Ellerau

Schlechte Straßen in Ellerau. In Vorbereitung: Beitragssatzung für Anlieger, Blankovollmacht für die Gemeinde. Ein Straßenbaukonzept muss her.

Wer soll das bezahlen… (Schlager von Jupp Schmitz 1949).

In Vorbereitung: Beitragssatzung für Anlieger, Eigentümer oder Nutzer der Grundstücke

Vollsperrungen_in_Ellerau
Vollsperrung Moortwiete/Buchenweg

Lieber Herr Werner,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Das Thema ist höchst aktuell in Ellerau. Wir stimmen überein, dass die meisten Straßen in Ellerau, nach mehr als 30-40-50 Jahren in einem beklagenswerten Zustand sind. (Abnutzung?). Die CDU Ellerau schlägt vor:

Ein Straßenbaukonzept für Ellerau muss her.

Die Gemeinde, der Bürgermeister, hat zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von vorhandenen Ortsstraßen den Entwurf einer

Satzung zur Erhebung von Beiträgen vorgelegt.

Die Satzung regelt im Voraus, welchen Kostenbeitrag jeder Bürger künftig zu leisten hat. Bis heute sind nicht der Aufwand und die Kosten des Straßenbaues ermittelt. Der Bürger muss wissen, was auf ihn zukommt, bevor über Modalitäten der Bezahlung entschieden wird. Mit Beschluss der Satzung stellt sich die Gemeinde eine Blankovollmacht aus.

Die Verwaltung Norderstedt

hat zum Satzungsentwurf eine Stellungnahme abgegeben. Der Entwurf der Straßenbaubeitragssatzung wird beraten in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 25.06.2014, ab 19:30 Uhr. Gemeinden können Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit die Gesetze dies nicht anderes bestimmen. Auch die Kommunalaufsicht muss zustimmen. Ich bitte Sie und alle Betroffenen sich ein Bild von den beabsichtigten Regelungen zu machen und der Sitzung beizuwohnen.

Gebühren für Eigentümer, Anlieger oder Nutzer

Im wesentlichen wird festgelegt, welche Gebühren auf Eigentümer, Anlieger oder Nutzer der Grundstücke in Ellerau zukommen. Die bisherige Satzung der Gemeinde Ellerau vom 11.10.1983 ist nach den gesetzlichen Regelungen automatisch (seit 2003) außer Kraft.

Erhaltung von Straßen

dienen auch Ihrer persönlichen Alterssicherung. Für Sie, Anlieger, Eigentümer oder Nutzer der Grundstücke in Ellerau dürfte zumindest der Werterhalt sowie Wertsteigerung ihres Grundbesitzes von hohem Interesse sein. Die CDU Ellerau hat dazu das Wohl und den Vorteil aller Bürger im Ort im Auge. Durch die neue Satzung sind praktisch alle Verkehrsflächen betroffen: Anliegerstraßen, Wege und Plätze, Haupterschließungsstraßen und andere Verkehrswege, sowie Hauptverkehrsstraßen. Die CDU Ellerau setzt sich dafür ein, dass innerörtlicher Verkehr in Zukunft begrenzt wird durch Ausbau von Umgehungsstraßen. Die Baulasten dafür tragen übergeordnete Stellen.

Baumaßnahme Moortwiete

Bezüglich der Baumaßnahme Moortwiete hat es in der Vergangenheit Regelungen der Gemeindevertretung  gegeben, wodurch der überwiegende Teil der Kosten (80%) von anderen Kostenträgern übernommen wurde. Um bereits durchgeführte Baumaßnahmen abrechnen zu können wird sogar erwogen, die Satzung rückwirkend, z. B. ab 01.01.2011, zu erlassen.

Sehen Sie dazu den Beitrag aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 11.03.2013: → Niederschrift Ellerau

Nach der Sitzung werde ich mich zu dem Thema weiter äußern.

Viele Grüße
Ihr Rolf Schröder

Siehe auch: → Ellerauer Kreisverkehr

Autor: ellerau

Rolf Schröder ist 1940 in Kiel-Gaarden geboren - das mit dem Nolde-Himmel und der norddeutschen Tiefebene. - Kindheit, Schule in Bordesholm. Nach der Lehre zum Werkzeugmacher (Berufsbildung 1957), Fachhochschulreife in Abendschule. Bundeswehr, in Bremen, Rendsburg bei Fernmeldeeinheit, Bataillonsstab S3. Rettungsmedaille des Landes Schleswig-Holstein Sturmflut 1962. Studium Fachhochschule Kiel, Fachrichtung Feinwerktechnik. 1964 Entwicklung GAG- und GS-Sammlungen bei E. Leybold Nachfolger, Leybold-Heraeus Dortmund. 1978 Phywe AG Göttingen in Hamburg, 1982 Vitrohm Pinneberg. Ab 1983 Gründung NordComp-Vertrieb Rolf Schröder in Ellerau, 1990 NordComp GmbH in Ellerau