Thema: Straßenbau in Ellerau
Sehr geehrter Herr Schröder,
dieses Thema ist mir schon lange ein Ärgernis: Der miserable Zustand vieler Straßen in Ellerau, der sich schon seit Jahren hinzieht!
Manche Löcher wurden zwar durch Gemeindemitarbeiter notdürftig gestopft, aber das ist nicht mehr als eine unprofessionelle Flickschusterei. Denn nur nach wenigen Wochen sind dieselben Löcher oft wieder neu aufgerissen.
Zwar wird auch mal ein ganzer Straßenabschnitt mit einer neuen Asphaltdecke überzogen – wie kürzlich in der Moortwiete, wo es gar nicht so dringlich war – aber andere Straßen (siehe z. B. Stettiner Straße) und viele andere Stellen hätten es viel nötiger repariert oder erneuert zu werden.
Langer Rede, kurzer Sinn: Wie hält es Ihre Partei mit der Verbesserung des Straßenzustands in Ellerau? – Wie ist hier Ihr Plan und wie sehen Ihre Forderungen gegenüber der Gemeinde Ellerau aus? – Haben Sie Informationen darüber, ob und was in dieser Angelegenheit von Seiten der Gemeinde in Ellerau geplant ist?
Für eine baldige Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß, Manfred Werner, Ellerau
In Vorbereitung: Beitragssatzung für Anlieger, Eigentümer oder Nutzer der Grundstücke
Lieber Herr Werner,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben.
Das Thema ist höchst aktuell in Ellerau. Wir stimmen überein, dass die meisten Straßen in Ellerau, nach mehr als 30-40-50 Jahren in einem beklagenswerten Zustand sind. (Abnutzung?).
Ein Straßenbaukonzept für Ellerau muss her.
Die Gemeinde, der Bürgermeister, hat zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung von vorhandenen Ortsstraßen den Entwurf einer Beitragssatzung zur Erhebung von Beiträgen vorgelegt. Damit soll geregelt werden, welchen Kostenbeitrag jeder Bürger künftig zu leisten hat. Die Verwaltung Norderstedt hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.
Der Entwurf der Straßenbaubeitragssatzung wird beraten in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 25.06.2014, ab 19:30 Uhr. Gemeinden können Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit die Gesetze dies nicht anderes bestimmen. Auch die Kommunalaufsicht muss zustimmen. Ich bitte Sie und alle Betroffenen sich ein Bild von den beabsichtigten Regelungen zu machen und der Sitzung beizuwohnen.
Im wesentlichen wird festgelegt, welche Gebühren auf Anlieger, Eigentümer oder Nutzer der Grundstücke in Ellerau zukommen. Die bisherige Satzung der Gemeinde Ellerau vom 11.10.1983 ist nach den gesetzlichen Regelungen automatisch (seit 2003) außer Kraft getreten.
Erhaltung von Straßen dienen auch Ihrer persönlichen Alterssicherung. Für Sie, Anlieger, Eigentümer oder Nutzer der Grundstücke in Ellerau dürfte zumindest der Werterhalt sowie Wertsteigerung durch Ausbau von hohem Interesse sein. Die CDU Ellerau hat dazu das Wohl und den Vorteil aller Bürger im Ort im Auge. Durch die neue Satzung sind praktisch alle Verkehrsflächen betroffen: Anliegerstraßen, Wege und Plätze, Haupterschließungsstraßen und andere Verkehrswege, sowie Hauptverkehrsstraßen. Die CDU Ellerau setzt sich dafür ein, dass innerörtlicher Verkehr in Zukunft begrenzt wird durch Ausbau von Umgehungsstraßen. Die Baulasten dafür tragen übergeordnete Stellen.
Bezüglich der Baumaßnahme Moortwiete hat es in der Vergangenheit Regelungen der Gemeindevertretung gegeben, wodurch der überwiegende Teil der Kosten (80%) von anderen Kostenträgern übernommen wurde. Um bereits durchgeführte Baumaßnahmen abrechnen zu können wird sogar erwogen, die Satzung rückwirkend, z. B. ab 01.01.2011, zu erlassen.
Sehen Sie dazu den Beitrag aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 11.03.2013: → Niederschrift Ellerau
Nach der Sitzung werde ich mich zu dem Thema weiter äußern.
Viele Grüße
Ihr Rolf Schröder
Siehe auch: → Ellerauer Kreisverkehr