Bundesförderung ist wichtiger Baustein zum Ausbau der Kindertagesbetreuung
“Die Bundesländer können selbstverständlich jederzeit dafür sorgen, dass die Kostenbeteiligung der Eltern für Kinderbetreuung vor Ort abgeschafft wird. Im Sinne strenger Konnexität können ausfallende Elternbeiträge den Kommunen erstattet werden”, sagt Ingbert Liebing, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU (KPV) und kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion.
Der Deutsche Bundestag hat die Ausschussberatungen des Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung abgeschlossen. Dazu erklärt Ingbert Liebing: „Der Beschluss des Deutschen Bundestages ist für die Kommunen ein weiterer wichtiger Baustein zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Es können nicht nur Plätze für unter dreijährige Kinder, sondern auch Plätze für über dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Bund zeigt einmal mehr, dass er ein verlässlicher Partner der Kommunen ist”.
Die Kommunen stehen mittlerweile vor großen Herausforderungen. Wir erwarten, dass die Länder die Fördermöglichkeiten nicht einschränken. Die Bundesmittel sollen zusätzlich an die Kommunen weitergegebenwerden. “Das Engagement des Bundes beim Ausbau der Kindertagesbetreuung darf nicht genutzt werden, entsprechende Landesmittel zu ersetzen“, sagt Liebing.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.