Ausgliederungen sind unzulässig, wenn sie Verluste machen
Bereits 2013 forderte die Kommunalaufsicht, mit Schreiben vom 15.01.2013, die Wiedereingliederung der KBE in die Gemeinde. Im Genehmigungsschreiben des Doppelhaushaltes 2013/2014 heißt es dazu:
- Das Innenministerium empfiehlt, die Wiedereingliederung von Kommunalunternehmen zu prüfen.
- Die Wirtschaftspläne und die neuesten Jahresabschlüsse der Kommunalunternehmen sollen dem Haushaltsplan der Gemeinde als Anlage beigefügt werden.
- Für 2013 ist ein Verlustausgleich für die KBE vorgesehen. Beteiligungen und Ausgliederungen sollen grundsätzlich durch Gewinnabführungen zur gemeindlichen Haushaltskonsolidierung beitragen.
- Gegenüber dem Vorjahr wird der Personalbestand erheblich ausgeweitet, was zukünftig zu einer erheblichen Steigerung der Personalkosten führt. Der Personalbedarf ist daher regelmäßig zu überprüfen.
Seit 2013 gibt es bis heute keine hinreichenden Antworten.