Bericht des Bürgermeisters
Der Fachbereich Organisation, Personal und Recht hat zur Frage der Ahndung einer Ordnungswidrigkeit eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, die zusammengefasst wie folgt wieder gegeben werden kann: Grundsätzlich ist der Bürgermeister für die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens zuständig. Die GV kann über die Angelegenheit entweder im öffentlich Teil (wenn nicht sehr persönliche Dinge erörtert werden) oder im nichtöffentlich Teil eine inhaltliche Diskussion führen und dabei in der Abwägung zu dem Schluss kommen, dass eine Ahndung im Wege eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens angebracht wäre. Der Bgm. ist jedoch an die Einschätzung der GV nicht gebunden, er kann und muss selbst entscheiden.
Weiterhin haben wir die Mitteilung bekommen, dass die Landesstraße 76 in den kommenden Sommerferien von der Autobahn-Anschlussstelle bis zur Einmündung in die Bundesstraße 4, in Quickborn saniert werden soll. Hierfür ist dann abschnittsweise eine Vollsperrung vorgesehen. Umleitungspläne sollen in der nächsten Woche vorgestellt und beraten werden.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, NL Itzehoe, hat uns mit Datum vom 20.01.2014 mitgeteilt, dass voraussichtlich im Februar / März in Kiel eine Entscheidung über die Sanierung der L 234 (Berliner Damm) fallen wird, die dann aber erst 2015 umgesetzt würde.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine Elektrifizierung der AKN-Linie A1 mit weiterem zweigleisigen Ausbau liegt inzwischen vor. In Abstimmung mit dem Vorstand der AKN, Herrn Seyb, findet am 02.04.2014 hier im Bürgerhaus eine AKN-Konferenz unter Beteiligung der an der AKN liegende Kommunen statt. Eingeladen wurden die Vorsitzenden sowie die Fraktionssprecher der Gemeinde- und Stadtvertretungen. Dabei sollen die Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse vorgestellt und über mögliche flankierende Maßnahmen der Kommunen beraten werden.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 16.01.2014 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen und damit eine Absenkung der Kreisumlage um 1,25 Prozentpunkte auf 36,25 % der Umlagegrundlagen. Für 2014 belaufen sich die Umlagegrundlagen der Gemeinde Ellerau auf insgesamt € 5.702.966. Daher beläuft sich die Absenkung der Kreisumlage für unsere Gemeinde auf real € 71.287. Allerdings fällt die Umlagegrundlage höher aus als bei der Haushaltsaufstellung vorgesehen. Insofern erhöht sich die an den Kreis abzuführende Kreisumlage von geplanten € 1.976.000 auf nunmehr € 2.067.336, also rd. € 91.000 mehr als veranschlagt, dabei ist die genannte Absenkung bereits berücksichtigt. Die Absenkung der Kreisumlage wirkt sich daher für die Gemeinde nur indirekt finanziell aus.
Es liegt inzwischen die Abrechung der Sanierung der Tennisplätze vor. Sie ist günstiger ausgefallen als zunächst veranschlagt, so dass sich der Zuschuss der Gemeinde von € 30.000 auf € 22.124 reduziert.
Vom Kreis Segeberg ist uns mitgeteilt worden, dass die Förderung der Schulsozialarbeit durch den Bund und das Land zum 31.12.2013 ausgelaufen ist. Da aber nicht alle Fördergelder benötigt wurden, werden die Restmittel für die Förderung im Jahr 2014 eingesetzt. Ellerau erhält eine pauschale Förderung von € 6.000 für das Jahr 2014. Damit sind allerdings die Kosten der Schulsozialarbeit an der hiesigen Grundschule nur zu einem geringen Teil abgedeckt.
Die Renovierungs- und Umbauarbeiten in den ehemaligen Räumen des Kindergartens Lilliput sind noch im Gang, sie sollen bis zu den Osterferien abgeschlossen werden.
In Bezug auf die Weiterentwicklung des B-Planes 24 (Erweiterung des GE-Gebietes Ellerau-Ost) gibt es zu berichten, dass die aus früheren B-Planverfahren nicht umgesetzten Aufforstungen inzwischen mit der Forstbehörde und unter Beteiligung der Forstbetriebsgemeinschaft geregelt werden konnten, so dass nunmehr die weitere Abstimmung mit der Forstbehörde für den B-Plan 24 erfolgen wird.
Das Brandschutzgutachten für die Nebengebäude der Grundschule einschließlich der Sporthallen ist fertig gestellt. Handlungsbedarf ergibt sich hieraus nicht. Lediglich in den ehemaligen Krippenräumen sollen vernetzte Rauchmelder angebracht werden und zwei Türen sind hinsichtlich der Öffnungsrichtung zu ändern.
Mit dem WZV wurden die anstehenden Asphaltsanierungsarbeiten (Beseitigung von Winterschäden) besprochen, die Ausschreibung wird demnächst erfolgen einschließlich Restbereich „Hellhörn“, so dass im späten Frühjahr mit der Ausführung begonnen werden kann.
Wilhelm-tel verlegt weiter Glasfaserkabel in Ellerau-Ost. In dem Zusammenhang werden die Gehwege mit Rechteckpflaster ausgestattet. Die Menge wird größer sein, als zunächst voraus zu sehen war, so dass weitere Mittel im Nachtrag 2014 bereit gestellt werden müssen.