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Beschwerde zur Sitzung der GV vom 04.12.2014

FDP und Peter Groth stellen Antrag, Rolf Schröder aus dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag abzuwählen

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist CDU_Vorstand-1.jpgDieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist Bihl.jpgvon links: Peter Groth, Hans Bihl

Dem Antrag wurde mit den Stimmen des BVE stattgegeben.

Mit seiner Mehrheit läßt der Bürgerverein Eller (BVE) die Drecksarbeit wieder einmal andere machen. Die Sitzungsleitung lag in Händen von Bürgermeister  Eckart Urban. Mit der Abwahl aus dem Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag (SHGT) wurde der CDU schwerer Schaden zugefügt. Heute ist Groth Vorstandsmitglied im CDU-Ortsverband Ellerau. 

An die Verwaltung der Gemeinde Ellerau,
Norderstedt, Pressemitteilung

Der Gemeindevertreter Rolf Schröder, CDU, hat wort- und termingerecht einen Antrag zur Tagesordnung der Gemeindevertretung Ellerau gestellt. Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister nicht beachtet. Er wurde weder auf die Tagesordnung der GV gesetzt, noch den Fraktionen zur Meinungsbildung zugeleitet. Im Verlauf dieses Vorganges nutzten zwei Gemeindevertreter, in Kenntnis Wortlautes des Antrages die Gelegenheit, Rolf Schröder öffentlich zu diffamieren. Sie stellten Abwahlantrag, ohne jede Frist, als Folge einer vorhergegangenen Abstimmung. Dieser Vorgang entspricht nicht den Regeln der Gemeindeordnung. 

Am Tage der Sitzung der Gemeinderatssitzung erschien ein halbseitiger Artikel im Hamburger Tageblatt mit der Schlagzeile in übergroßen Lettern: „Ist Rolf Schröder als Gemeindevertreter noch tragbar?“ Auch auf der Titelleiste wurde auf Seite 1 auf angebliche Verfehlungen des Ellerauer Gemeindevertreters Rolf Schröder hingewiesen. Die Aussagen sind teils verleumderisch und rufschädigend. Als Begründung wurden Aussagen der Herren Groth und Bihl angeführt. Auf Grund eines Eilantrages, für den Fristen nicht eingehalten wurden, wurde auch noch das Abstimmungsergebnis der GV in dem Pressebericht vorweggenommen. Eine Eilbedürftigkeit hat nicht bestanden.

Nicht nur Politikanfänger in der Gemeindevertretung sind auf die Fährnis der Sitzungsleitung angewiesen. Gemeindevertreter haben Anspruch auf fehlerfreie Vorleistung der Verwaltung und auf Einhaltung der Regeln der Gemeindeordnung. Rolf Schröder ist sich keiner Verfehlung bewusst. Eine Verfehlung wurde nicht nachgewiesen. Eine Untersuchung, Anhörung wurde nicht durchgeführt. Auf Grund unbewiesenen Behauptungen wurde die Tagesordnung geändert.

Für die Nutznießer sind hier erhebliche Vorteile entstanden. Im Protokoll der Sitzung sind diese Vorgänge teils unvollständig wiedergegeben. Deshalb wird die CDU das Protokoll der Sitzung nicht bestätigen. Die Verwaltung ist gebeten worden, die Rechtmäßigkeit der Abläufe zu prüfen. Es ist auch zu prüfen, ob die Ergebnisse der Abstimmungen anfechtbar sind. Eine Gegendarstellung in der Presse ist nicht erfolgt.

Rolf Schröder, Vorsitzender des CDU Ortsverband Ellerau

Wortlaut des Antrages:

Die CDU beantragt, den Antrag der FDP wegen vorsätzlich falscher Angaben von der Tagesordnung zu nehmen bzw. den Antrag zurückzuweisen. Der Antragsteller möge Beweise für die Anschuldigungen vorlegen.

Rolf Schröder, CDU Ortsverband Ellerau
Buchenweg 10, 25479 Ellerau

Die Nichtbeachtung des Antrages hatte die Abwahl Rolf Schröder aus dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag zur Folge.